Bundesgericht: Gewerkschaften haben Zutritt zum Betrieb

Arbeitnehmende sind kein Freiwild

SGB: Verjährungsfrist erst bei Eintreten des Schadens

Nein zu 15 Stunden-Arbeitstagen und 60-Stunden-Woche

FlaM-Kontrollen: ein Schritt in die richtige Richtung, aber zu zaghaft

Schweizer Kündigungsrecht ist menschenrechtswidrig

Lohnerhöhungen von 1,5 bis 2 % – für Frauen mehr

Probleme lösen, Löhne schützen, Lage älterer Arbeitnehmender verbessern

Asbest: Entschädigungsfonds wird operativ

Dossier 122: Zutritts- und Informationsrechte für Gewerkschaften im Betrieb

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