Arbeitszeitverkürzungen nur noch für weniger Lohn - die Arbeitgeber beteiligen sich seit den 1990er-Jahren kaum mehr

Blog Daniel Lampart

Arbeitszeitverkürzungen sind in den letzten Jahren selten geworden. Die betriebsüblichen Arbeitszeiten verharren seit längerem bei rund 41.5 Stunden pro Woche.

Das war früher anders. Bis in die 1990er-Jahre gingen die betriebsüblichen Arbeitszeiten alle 10 Jahre um ungefähr eine Stunde zurück. Einen richtiggehenden Durchbruch brachte der Landesstreik im Jahr 1918. Die Gewerkschaften forderten den 8-Stunden-Tag (bei 6 Arbeitstagen) – und setzten in weitgehend durch. Die Wochenarbeitszeiten wurden innert sehr kurzer Zeit um rund 10 Stunden/Woche gesenkt.

Betriebsübliche Arbeitzeit in Stunden pro Woche

Wer es sich leisten kann, arbeitet heute in vielen Fällen nicht 41.7 Stunden, sondern Teilzeit. Also weniger Stunden arbeiten bei weniger Lohn. Im 2. Sektor wird heute effektiv rund 34 Stunden gearbeitet. Im Dienstleistungssektor sind es 28 Stunden. Die tatsächlichen Arbeitszeiten sind in der Industrie seit den 1990er-Jahren von 38 auf 34 Stunden gesunken, während die «Normalarbeitszeiten» fast gleich blieben.

Diese Entwicklung bedeutet, dass die Kosten der Arbeitszeitverkürzung seit den 1990er-Jahren weitestgehend von den Arbeitnehmehmenden getragen werden. Die Arbeitgeber haben sich hingegen darauf verabschiedet. Denn wenn die «Normalarbeitszeit» bei gleichem Lohn gesenkt wird, zahlt das der Arbeitgeber.

Tatsächliche Arbeitszeit im Sekundärsektor (Stunden/Woche)

Top