Gremien
Kongress
Kongress
Oberstes Organ des SGB ist der Kongress. Er tagt ordentlich alle vier Jahre und bestimmt die grossen Linien der SGB-Politik und trifft die grundsätzlichen Entscheide. Zudem wählt er das Präsidium.
Delegiertenversammlung
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung tritt jährlich mindestens zweimal zusammen und ist zwischen den Kongressen das oberste Organ. Sie wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfungskommission sowie die SGB-SekretärInnen.
Vorstand
Vorstand
Der Vorstand ist die Exekutive des SGB. Er zählt gut zwei Dutzend Mitglieder (VertreterInnen der Mitgliedsverbände, kantonalen Gewerkschaftsbünde sowie der statutarischen Kommissionen).
Präsidialausschuss
Präsidium und Präsidialausschuss
PräsidentIn, das Vizepräsidium und bis zu sechs weitere Mitglieder bilden den Präsidialausschuss.