Bei den AHV- und Pensionskassenrenten droht aufgrund der Teuerung ein Kaufkraftverlust von mehr als 1000 Franken pro Jahr. Bundesrat und Parlament müssen das korrigieren

Blog Daniel Lampart

Bei den AHV-Renten ist der Teuerungsausgleich das Minimum. Das hat die Schweizer Stimmbevölkerung in der Verfassung festgelegt. Normalerweise funktioniert das bestens. Doch auf 2023 drohen erstmals reale Rentenverluste in der Grössenordnung von 1000 Fr. für «mittlere» Rentnerinnen und Rentner!

Der Grund ist, dass der AHV-Mischindex, mit dem die Renten erhöht werden, der Teuerung hinterher hinkt. Und dass es auf den Pensionskassenrenten keinen Teuerungsausgleich gibt. Die AHV-Renten wurden letztmals auf den 1. Januar 2021 erhöht. Die nächste Erhöhung ist auf den 1. Januar 2023 fällig. 2021 und 2022 beträgt die Teuerung zusammen rund 3.3 Prozent, davon rund 2.7 Prozent im laufenden Jahr. Die AHV-Renten werden nicht nur an die Teuerung angepasst. Sondern sie steigen immerhin zur Hälfte mit den Löhnen mit. Das Problem ist aber, dass die Teuerung bei den Löhnen erst mit einem Jahr Verspätung ausgeglichen wird. Denn bei den Lohnverhandlungen stützt man sich in der Regel auf die aktuelle Teuerung ab.

Die AHV-Renten liegen bei rund 1800 Fr. im Monat. Die Pensionskassenrente bei 1700 Fr. pro Monat. Aufgrund der aufgelaufenen Teuerung beträgt der Kaufkraftverlust bei der Pensionskassenrente rund 675 Franken pro Jahr. Bei der AHV-Rente ist der reale Rückgang aufgrund des Mischindexes nicht so stark, aber immerhin auch noch fast 370 Franken jährlich. Aufaddiert sind das dann mehr als 1000 Franken.

Der Verfassungsauftrag verlangt bei der AHV einen Teuerungsausgleich. Aufgrund der bisherigen Berechnungsweise beim Mischindex ist das nicht gewährleistet. Darum braucht es auf 2023 einen Sonderentscheid von Bundesrat und Parlament.

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