Bei den Pensionskassenrenten geht es immer weiter abwärts. Wer 2019 in Rente ging, hatte 6.8 Prozent weniger Rente als die Kolleginnen und Kollegen, die zwei Jahre früher im Jahr 2017 pensioniert wurden (Median). Obwohl die Löhne und die Einkommen im selben Zeitraum gewachsen sind. Und obwohl die Pensionskassenbeiträge steigen und steigen.
Die 2. Säule, die sich zu einem nennenswerten Teil über Zinsen und Kapitalerträge finanzieren sollte, erweist sich im Null- oder Negativzinsumfeld als immer weniger leistungsfähig. Wer pensioniert wird, muss seinen Lebensstandard immer mehr einschränken. Das zeigen auch die Umfragen bei den Pensionskassen. Bis zum Jahr 2013 war das Ziel, dass die AHV- und die Pensionskassenrente zusammen 80 Prozent des Lohnes vor der Pensionierung betragen sollen. Im Jahr 2019 waren es im Mittel noch 69 Prozent – Tendenz weiter sinkend.
Bei den Frauen ist die Rentensituation noch besorgniserregender. Frauen, die 2019 pensioniert wurden, erhielten eine Pensionskassenrente von 1160 Fr./Mt. Bei den Männern betrug diese 2144 Fr. Bei der AHV ist der Unterschied hingegen viel geringer, da auch Erziehungs- und Betreuungszeiten rentenbildend sind.
Die Schweizer Bevölkerung hat beschlossen, dass die Altersvorsorge die «Weiterführung der gewohnten Lebensweise» nach der Pensionierung gewährleisten muss. So steht es nämlich in der Bundesverfassung. Doch dieses Ziel erreichen immer weniger Leute.
Im vorherrschenden Null- oder Negativzinsumfeld ist es wirtschaftlicher, die Altersvorsorge direkt aus Lohnbeiträgen zu finanzieren. Wie das in der AHV der Fall ist. Darum hat der SGB die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente lanciert. Und darum hat der SGB im Pensionskassen-Kompromiss mit den Arbeitgebern bei der Beruflichen Vorsorge darauf bestanden, dass künftig alle einen über Lohnbeiträge bis über 800'000 Fr. Lohn finanzierten, fixen Rentenzuschlag von 150 Fr. erhalten. Mit diesen Massnahmen können die Rentenprobleme auf eine wirtschaftliche Art und Weise angepackt werden.
Angesichts der besonders ausgeprägten Rentenprobleme der Frauen steht die geplante Rentensenkung im Rahmen der AHV-Revision (AHV21) total schräg in der Landschaft. Die Frauenrenten müssen erhöht und nicht gesenkt werden.