Selbst unter der Schuldenbremse hat der Bund erheblichen finanzpolitischen Spielraum. Erstens sollte die Schuldenbremse verfassungskonform angewendet werden, so dass die Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht sind; und nicht die budgetierten Einnahmen und Ausgaben. Das alleine gibt dem Bund über 1 bis 1.5 Mrd. Fr. zusätzlichen Spielraum. Zweitens übernimmt der Bund immer mehr Aufgaben von Kantonen oder Gemeinden, wegen der höheren Mobilität der Bevölkerung, der Demografie, der Digitalisierung oder der Tertiarisierung der Ausbildung usw. Diese Verschiebung muss finanziert werden. Wenn pro Jahr – zurückhaltend geschätzt - 0.25 Prozent der Auf- und Ausgaben von den Kantonen und Gemeinden zum Bund geht, bedeutet das, dass auch über 200 Mio. Fr. in Richtung Bund transferiert werden müssen (gemessen an den Bundesausgaben). Oder vom Bund nicht an die unteren Gebietskörperschaften ausbezahlt werden sollen. In wenigen Jahren summiert sich das auf 1 Mrd. Fr. jährlich.
Die Kantone können diese Verlagerung ohne Weiteres verschmerzen. Sie schlossen die letzten Jahre mit Überschüssen ab - wie immer deutlich über Budget. Die Finanzpläne sind positiv. In Kantonen wie Zug oder zunehmend auch Luzern steigen die Einnahmen so stark, dass die Regierungen langsam Mühe haben, das Geld auszugeben. Das zeigt: Geld ist im Schweizer Staat kein Problem. Aber es ist offenbar am falschen Ort.