Der SGB ist erfreut, dass sich die Covid-19-Kennzahlen positiv entwickeln und so immer mehr Schritte Richtung Normalität gemacht werden können. Wie auch in der Vergangenheit konzentriert sich der Gewerkschaftsbund in seiner Stellungnahme auf gewerkschaftlich bzw. arbeitsrechtlich relevante Themen innerhalb des vorliegenden Fragenkomplexes und macht keine epidemiologischen Aussagen bzw. Empfehlungen.
Im Detail äussert sich der SGB in seiner Stellungnahme (siehe unten) v.a. zur Anpassungen der grenzsanitarischen Massnahmen, zur repetitiven Testung. Zudem warnt der SGB in seiner Antwort vor allzu schnellen Rechtsänderungen im Gesundheitsschutz-Bereich am Arbeitsplatz. Der Aspekt der Rechtssicherheit und der Voraussehbarkeit ist gerade im sensiblen Bereich des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden essentiell. Der SGB bittet daher darum, dies bei den nächsten Änderungsschritten zu berücksichtigen. Weitere Details dazu finden sich in der vollständigen Konsultationsantwort (siehe unten).