Corona und Wirtschaft

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Covid-19-Gesetz: Verlängerung der Hilfsmassnahmen bleibt notwendig!

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Medienmitteilung

Rasches Handeln muss möglich bleiben. Denn Betroffene brauchen weiter Unterstützung.

Die Entwicklung der epidemiologischen Lage bleibt unsicher. Bund und Kantone schränken die Wirtschaftsaktivität in verschiedenen Branchen immer noch ein. Zudem zeigt die Vergangenheit, dass es leider Überraschungen geben kann. Damit die Löhne und Arbeitsplätze in dieser schwierigen Phase gesichert bleiben, müssen die sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung verlängert werden. Ebenso müssen die neu geschaffenen Unterstützungsmechanismen über den Corona-Erwerbsersatz sowie die zusätzlichen Hilfsmittel für betroffene Branchen, wie insbesondere die Kultur, erhalten und verlängert werden. Auch die Finanzierung und Organisation der Covid-19-Kontrollen am Arbeitsplatz durch Kantone und SUVA muss im Sinne eines weiter bestehenden Gesundheitsschutzes beibehalten und später weiterentwickelt werden.

Rasches Handeln muss möglich bleiben

In vielen Branchen wie der Kultur aber auch der Gastronomie gestaltet sich der Corona-Ausstieg immer noch holprig. Die Zahl der Stellensuchenden in der Schweiz ist weiterhin höher als vor der Krise – auch aufgrund der behördlichen, epidemiologischen Massnahmen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu verantworten, ohne Not auf die gesetzlichen Grundlagen zu verzichten, welche es dem Bundesrat erlauben würde, zu intervenieren. Auch der systematische Einbezug der Sozialpartner bleibt in den kommenden Monaten entscheidend.

Betroffene brauchen weiter Unterstützung

Inhaltlich fordert der SGB insbesondere eine Verlängerung der heute geltenden gesetzlichen Grundlage für Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung. Aber auch die Umsatzverluste von «indirekt betroffenen» Selbständigen über den Corona-Erwerbsersatz sind weiter relevant. Gerade in der Kulturbranche mit vielen Freischaffenden und Selbständigen, bleibt dieses Instrument zentral. Solange die Einschränkungen noch nicht alle aufgehoben werden, müssen auch die Umsatzverluste der betroffenen Unternehmen und Selbständigen weiter kollektiv abgefedert werden.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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