Die Corona-Krise trifft die Schweizer Wirtschaft schwer. Für einzelne Branchen ist die Krise sogar existenzbedrohend. So beispielsweise für Teile des Gastgewerbes und der Geschäftshotellerie, die Kulturbranche, die Luftfahrt und weitere Branchen. Der Härtefallfonds kann hier viele Arbeitsplätze in Firmen erhalten, die in einigermassen normalen Zeiten gesund und überlebensfähig wären, durch die Krise aber in Not geraten.
Nicht nur für die betroffenen Firmen, sondern auch für die dort angestellten Arbeitnehmenden ist die Lage schwierig. Dank Kurzarbeit und anderen Massnahmen konnten Entlassungen verhindert werden. Der SGB begrüsst daher den Härtefall-Fonds, um Unternehmen, die besonders von der Krise getroffen sind, dabei zu unterstützen, durch die Pandemie zu kommen. Denn dies sichert langfristig Arbeitsplätze. Der SGB begrüsst es sehr, dass der Bundesrat auf eine rasche Inkraftsetzung der Ausführungsbestimmungen drängt, damit die kantonalen Härtefall-Fonds rasch aktiv werden können. Zentral ist dabei, dass diese einfach handhabbar sein werden.
Zu einzelnen im Entwurf der Verordnung vorgesehenen Regelungen sieht der Gewerkschaftsbund noch Verbesserungspotenzial. So regt er beispielsweise an, aufgrund des Ausmasses der Krise den Umfang des Härtefallfonds beim Bund auf 1 Milliarde Franken zu erhöhen. Zudem soll auch Kleinunternehmen der Zugang ermöglicht werden. Und der SGB fordert, die Ziele des Härtefallfonds auch im Verordnungstext festzulegen, nämlich dass die Massnahmen prioritär dazu eingesetzt werden sollen, die Existenz der Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen zu sichern. Die weiteren Details finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF).
In diesem Zusammenhang erinnert der SGB daran, dass vor allem Tieflohnbranchen betroffen sind. Weil in Kurzarbeit nur 80 Prozent des Lohnes bezahlt und viele der betroffenen Arbeitnehmenden bereits in normalen Zeiten eher tiefe Löhne haben, führt diese Einkommenseinbusse rasch zu finanziellen Problemen. Der SGB bekräftigt daher seine Forderung nach vollem Lohnersatz für Geringverdienerinnen und Geringverdiener.