Handwerker mit Mundschutz

Foto: © sam thomas / istockphoto.com

 

Einkommenssicherheit für alle und Schutz der besonders Gefährdeten als Grundlage für einen erfolgreichen Ausstieg

  • Corona
  • Wirtschaft
  • Arbeit
Medienmitteilung
Verfasst durch Urban Hodel

Der Bundesrat erfüllt zentrale Forderungen des SGB

Er schliesst wichtige Lücken im Auffangnetz für Selbständige und verbessert den Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmenden. Die beste Ausstiegsstrategie ist es, Kaufkraft und Arbeitsplätze zu erhalten. Berufstätige mit unteren Löhnen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten. Firmen, welche von den Massnahmen des Bundes Gebrauch machen, dürfen ihren Mitarbeitenden nicht kündigen.

Durchbruch für den Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmenden

Die Rechtslage ist klarer geworden: gefährdete Arbeitnehmende dürfen grundsätzlich nur Home Office machen. Wo dies nicht möglichst ist, ist das Beschäftigungsverbot in Art. 10c im Grundsatz wieder als solches wirksam. Nur auf freiwilliger Basis können besonders gefährdete Arbeitnehmende wieder im Betrieb arbeiten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeit den gesundheitlichen Gegebenheiten anzupassen. Wenn die betroffenen Personen sich im Betrieb oder wegen des Arbeitswegs nicht sicher fühlen, können sie mit einem Attest auf jeden Fall zu Hause bleiben. Der Arbeitgeber kann für diese Personen Kurzarbeitsentschädigung verlangen. Somit sind Entlassungen weder gerechtfertigt noch wirtschaftlich nötig.

Der SGB ist erleichtert, dass gefährdete Arbeitnehmende nun nicht mehr dazu gezwungen werden können, zur Arbeit zu gehen. Für die Betroffenen ist die anhaltende Pandemie bereits eine grosse Belastung, nun können sich diese Personen wieder den BAG-Vorgaben entsprechend vor einer Corona-Ansteckung schützen.

Überfälliges Sicherheitsnetz auch für Selbständige

Die Corona-Krise hat ein längst bekanntes Problem zu Tage gebracht: Die selbständig Arbeitenden in diesem Land sind zu schwach in die soziale Absicherung eingebunden. Umso mehr begrüsst der SGB die Unterstützung für die Selbständigen, die indirekt stark von den Massnahmen des Bundesrates zur Eindämmung der Pandemie betroffen sind. Mit dem neuen Schutz für Selbständige, erreicht das Netz der sozialen Absicherung immer mehr Menschen und bewahrt sie vor Existenznöten.

Bei schrittweiser Ausstiegstrategie müssen die Interessen der Arbeitnehmenden im Zentrum stehen 

Der SGB begrüsst, dass der Bundesrat eine Perspektive für die schrittweise Aufhebung der ausserordentlichen Massnahmen eröffnet hat und das Tempo der Schritte an die epidemiologische Entwicklung anpasst. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Auswirkungen auf die Gesundheit und die wirtschaftliche Situation der Arbeitnehmenden im Zentrum stehen. Denn schon heute zahlen die Angestellten einen sehr hohen Preis. Die beste Ausstiegsstrategie ist es, die Kaufkraft zu erhalten. Berufstätige mit unteren Löhnen müssen bei Kurzarbeit 100 Prozent Lohnersatz erhalten. Firmen, welche von den Massnahmen des Bundes Gebrauch machen, dürfen ihren Mitarbeitenden nicht kündigen. Damit der Wiedereinstieg auch für berufstätige Eltern reibungslos möglich ist, muss der Bundesrat den Kitas finanzielle Garantien geben, damit die Strukturen erhalten bleiben.

Wünschenswert bleibt zudem, dass der Bundesrat weiterhin transparent darlegt, auf welche Informationen er seine Entscheide stützt.

Der SGB erwartet, dass der Schutz der Erwerbstätigen, die nach und nach ihre Arbeit wieder aufnehmen werden, Priorität erhalten. Der SGB fordert, bei der schrittweisen Öffnung die Sozialpartner wieder einzubeziehen, und ist nach wie vor bereit, tragfähige Lösungen mit zu erarbeiten, um die mittlerweile dramatisch Auswirkungen auf dem Arbeitsmarkt abzufedern.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
Top