Bundehaus - Aussenansicht

Foto: © RomanBabakin / istockphoto.com

 

Finanzierung der Covid-19-Impfung: Verlängerung Vergütungsbestimmungen der Epidemienverordnung und Anpassung weiterer Vorschriften

  • Corona
Vernehmlassungen

Vernehmlassungsantwort des SGB

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ist sowohl mit der Verlängerung der Covid-19-Verordnung Zertifikate bis zum 31. August 2023 als auch mit der Anpassung sowie Verlängerung der Covid-19-Verordnung 3 bis zum 30. Juni 2024 grösstenteils einverstanden. Ebenfalls zustimmen kann der SGB der Verlängerung der  Vergütungsbestimmungen der Epidemienverordnung bis zum 31. Dezember 2023 sowie der darin vorgesehenen Anpassung der Impfstoff-Abgabepauschale. Betreffend der Übernahme der Kosten für individuelle Tests ohne Symptome und Kontakt zu einer infizierten Person stehen wir dem vorgesehenen Wegfall ab 1. Januar 2023 ablehnend gegenüber.

Die Details dazu finden sich in der vollständigen Vernehmlassungsantwort die unten als PDF verlinkt ist.

Zuständig beim SGB

Reto Wyss

Zentralsekretär

031 377 01 11

reto.wyss(at)sgb.ch
Reto Wyss
Top