Der erklärt sich in seiner Konsultationsantwort grundsätzlich mit den skizzierten Massnahmen und Kompetenzen der Kantone bzw. des Bundes in der «normalen» Lage einverstanden. Für den SGB insbesondere zentral ist, dass einige Kompetenzen beim Bund verbleiben, wie er in seiner Antwort schreibt (siehe Link unten). +
Der Gewerkschaftsbund sieht in Teilen jedoch Verbesserungsbedarf, zum Beispiel bei der Beteiligung der Sozialpartner, der Verlängerung der Regelungen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, oder zu den Auswirkung von «Long-Covid» für Arbeitnehmende. Alle Details finden sich in der vollständigen Konsultationsantwort (PDF).