ArbeiterInnen mit Schutzmaske an einer Maschine

Schutzkonzepte wirken – Kontrollen müssen aber vertärkt werden, ebenso wie der Schutz von Jobs und Löhnen. Foto: © martin-dm / istockphoto.com

 

Löhne, Arbeitsplätze und Gesundheit der Bevölkerung sichern

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Medienmitteilung

Reaktion des SGB auf die neuen Massnahmen des Bundesrats zur Eindämmung der Pandemie

Die stärkere Auslastung des Gesundheitswesens erfordert zusätzliche Massnahmen gegen die Pandemie. Die meisten Ansteckungen erfolgen in der Freizeit. Wichtig sind aber zusätzliche Kontrollen bei den schwarzen Schafen unter den Firmen, so dass alle Firmen wirksame Schutzkonzepte haben. Zur Sicherung der Löhne und Arbeitsplätze fordert der SGB die volle Lohngarantie in Krisenbranchen sowie die Ausschüttung der überschüssigen Krankenkassen-Prämienreserven an die Bevölkerung.

Damit das Gesundheitswesen nicht überlastet wird, braucht es zusätzliche Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Die Hauptinfektionsherde befinden sich ausserhalb der Arbeitswelt. Das hängt auch mit den wirksamen Schutzkonzepten zusammen, die viele Firmen nicht zuletzt auf gewerkschaftlichen Druck eingeführt haben. Dadurch kann ein genereller «Lockdown» verhindert werden. Es braucht aber mehr Kontrollen, damit das künftig an allen Arbeitsplätzen der Fall ist. Zudem ist das Augenmerk auf Pausenräume und Verpflegung zu richten.

Entlassungswelle verhindern
Die neuen Massnahmen des Bundesrats werden aber die bereits angespannte wirtschaftliche Lage in den betroffenen Branchen nochmals verschärfen. In der «ersten Welle» hat der Bundesrat rasch «Lohngarantien» eingeführt (Kurzarbeit, EO). Damit wurden viele Arbeitsplätze und Existenzen gesichert. Die befürchtete Entlassungswelle konnte verhindert werden. Das muss aus Sicht des SGB auch jetzt das Ziel sein: Die Massnahmen der zweiten Welle zur Pandemiebekämpfung müssen durch Absicherung der Löhne und der Arbeitsplätze flankiert werden.

Für die besonders heftig betroffenen Branchen muss die Härtefall-Regelung rasch umgesetzt werden, und die Mittel sind so einzusetzen, dass der Erhalt der Arbeitsplätze im Fokus steht. Hier sind auch die Kantone in der Pflicht: sie müssen jetzt schon die Grundlagen schaffen, um die im Gesetz vorgesehenen Beihilfen sowie allfällige Überbrückungsbeiträge sprechen zu können.

Stabilisierung der Kaufkraft – insbesondere bei GeringverdienerInnen
Bereits die «erste Welle» hat aufgezeigt, dass Personen mit niedrigen Einkommen doppelt gestraft sind. Die Löhne in Branchen wie Gastronomie, Detailhandel oder Event- und Kulturbereich waren bereits vor der Krise zu tief. Und gerade in diesen Branchen kommt es durch die Krise zu besonders viel Kurzarbeit. Die Betroffenen mit unteren und mittleren Einkommen können die Lohneinbussen bei Kurzarbeit nicht mehr länger durchhalten. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund fordert deshalb eine volle Lohngarantie für die tiefen Einkommen. Gleichzeitig brauchen die Konjunktur und die Kaufkraft einen Impuls. Der SGB fordert eine rasche Ausschüttung der überschüssigen Krankenkassen-Prämienreserven von 5 Mrd. Fr.

Psychosoziale Risiken beachten
Homeoffice als wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden, geniesst eine breite Akzeptanz. Überwachung, Vermischung von Privat- und Berufsleben und andere psychosoziale Risiken sind ebenso eine Realität. Das Recht auf Rückkehr und klare Regeln zum Schutz der Angestellten sind zentrale Voraussetzungen, um den Schattenseiten des Homeoffice vorzubeugen. Homeoffice darf für die Arbeitnehmenden nicht zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen oder zur Vernachlässigung der Verantwortung der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern führen.

Gesundheitsversorgung gewährleisten
Ein Schlüsselfaktor bei der Pandemiebekämpfung sind das Gesundheitswesen und die Spitäler. Damit ausreichend Kapazitäten bereitstehen brauchen die Spitäler eine Defizitgarantie. Zudem braucht es eine Erhöhung der Pflegekapazität im Intensivbereich. Wahleingriffe müssen bei Bedarf zurückgestellt werden.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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