Bisher fand die Wirtschaft in der Corona-Krise nach der Wiedereröffnung des Detailhandels oder des Gastgewerbes rasch wieder aus dem tiefsten Tal heraus. Wenn keine Gegenmassnahmen ergriffen werden, ist die Gefahr aber real, dass die vollständige Normalisierung längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Schlüsselfaktoren sind u. a.:
- Die öffentliche Finanzpolitik, welche über Sparmassnahmen zum Abbau von Corona-Schulden den Aufschwung stark bremsen kann.
- Die fehlende Kaufkraft – insbesondere der einkommensschwächeren Bevölkerung. Der in vielen Fällen nur 80-prozentige Lohnersatz bei Kurzarbeit alleine hat zu Einkommenseinbussen von rund 2 Mrd. Franken geführt. Dazu kommen Einbussen bei Arbeitslosen sowie Personen, die sich aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben.
- Die hohe Unterbeschäftigung kann längerfristig zu einem tieferen Beschäftigungsniveau führen – wenn die Betroffenen nicht mehr in den Arbeitsmarkt zurückfinden. Auch LehrabgängerInnen und Studierende haben mehr Probleme, in der Arbeitswelt Fuss zu fassen.
- Die geringere Reiseaktivität: Sollten künftig insbesondere weniger Geschäfts- und Interkontinentalreisen unternommen werden, trifft das die Luftfahrt und die Stadthotellerie direkt. Indirekt kann es die ganze Wirtschaft treffen. Denn eine offene Volkswirtschaft wie die Schweiz ist auf den internationalen Austausch besonders angewiesen.
- Eine Ausdünnung des Kulturlebens: Die lange Schliessung des Kulturbetriebs kann die Existenz von Kultur-Institutionen und KünstlerInnen gefährden.
Gezielte Pandemiebekämpfung u. a. mit Schutzkonzepten und Kontrollen
Je länger die Schliessungen von Branchen anhalten, desto grösser ist die Gefahr von Entlassungen. Wirksame Schutzkonzepte und Kontrollen können wesentlich dazu beitragen, dass allfällige Öffnungen nicht zu mehr Ansteckungen führen. Es ist daher wichtig, dass Bundesrat und Kantone bei der Planung der epidemiologischen Massnahmen auch diesen Massnahmen einen zentralen Stellenwert einräumen. Es ist unverständlich, dass immer noch nicht alle Betriebe und Branchen ein Schutzkonzept vorweisen müssen.
Prekarisierungstendenzen durch Lockdown
Leider werden durch die Teil-Schliessungen der Wirtschaft prekäre Jobs gefördert. Die Schliessung der Restaurants beispielsweise hat zu einem Boom bei den Essenslieferungen über Kuriere geführt. Diese haben oft tiefe Löhne, unsichere Arbeitszeiten und eine schlechte soziale Absicherung. Von Aus- und Weiterbildung ganz zu schweigen. Das im Unterschied zu den Restaurants, wo ein Gesamtarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen, Arbeitszeitbestimmungen, Sozialleistungen und Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung für bessere Arbeitsbedingungen sorgt.
Weil viele Läden behördlich geschlossen waren, haben sich zahlreiche Einkäufe ins Internet verlagert. Die ausländischen Online-Händler wie Zalando oder Amazon mit ihren tiefen Löhnen von meist unter 15 Franken pro Stunde konnten die Marktanteile weiter ausbauen. Bei den inländischen Anbietern sind die Löhne etwas besser. Doch GAV gibt es in der Regel keine. In den letzten Monaten haben sich die Klagen der bei Online-Händlern angestellten Personen über problematische Arbeitsbedingungen gehäuft.
Wirtschaftspolitischer Handlungsbedarf
Die Gefahren für Löhne und Arbeitsplätze sind nach wie vor gross. Darum braucht es weitere Gegenmassnahmen. Die Corona-Krise darf nicht zu einer hartnäckig hohen Arbeitslosigkeit führen.
Prioritär sind folgende Massnahmen:
- Die Rückerstattung der rund 5 Mrd. Franken an überschüssigen Prämienreserven an die Bevölkerung zur Stärkung der Kaufkraft.
- Die Verhinderung von Sparprogrammen – insbesondere beim Bund.
- Eine aktive Geldpolitik gegen die Überbewertung des Frankens.
- Der Ersatz der ineffizienten Einschränkungen für grenzüberschreitende Reisen wie die Reisequarantäne durch andere Massnahmen (insb. in der Luftfahrt). Wichtig ist u. a. die Beteiligung der Schweiz am EU-Impfpass.
- Angesichts der Pandemie-Entwicklung braucht es wohl eine Verlängerung der Corona-Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung (Kurzarbeit, zusätzliche Taggelder gegen Aussteuerung).
- Gegen die Ausbreitung von prekären Arbeitsbedingungen braucht es gute GAV. Die tripartiten Kommissionen bei Bund und Kantonen müssen diese Entwicklung überwachen und die korrekten Löhne und Arbeitsbedingungen durchsetzen.
Je nach Entwicklung in den einzelnen Branchen braucht es weitere Konjunktur-Stimulierungsmassnahmen.
Bei den Schutzkonzepten und ihrer Durchsetzung fordert der SGB:
- Schutzkonzepte müssen endlich für alle Betriebe, auch solche ohne Publikumsverkehr, obligatorisch werden, z. B. Callcenter oder Grossraumbüros.
- Schutzkonzepte müssen im Rahmen von Branchenlösungen oder betrieblich zertifiziert werden.
- Solange nicht alle besonders gefährdeten Arbeitnehmenden eine Impfung angeboten bekommen haben, muss der Schutz von Art. 27a Covid-19-Verordnung 3 erhalten bleiben.
Unabhängig davon spricht sich der SGB für eine Stärkung der Schutz- und Kontrolldispositive aus. Zudem muss die Zusammenarbeit von Suva und den Kantonen intensiviert und mit den Sozialpartnern koordiniert werden.