Corona und Wirtschaft

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Punktuelle Erleichterungen – für viele Betroffene bleiben Fragen offen

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Medienmitteilung

Die Krise aufgrund der Massnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie trifft die Beschäftigten in einem noch nie dagewesenen Ausmass. Für Hunderttausende Arbeitnehmende sinken die Löhne oder ihre berufliche Tätigkeit wird eingestellt, und dieser Trend setzt sich fort.

Der SGB begrüsst die Umsetzung schneller und flexibler Massnahmen, um die Löhne zu garantieren und den Einbezug der Sozialpartner in dieser besonders schwierigen Situation. Er begrüsst die heutigen Entscheide zur Arbeitslosenversicherung. Der Druck von besonders betroffenen Kantonen für weiterführende Massnahmen wird stark steigen. Der SGB hält an seiner Forderung fest, eine flexible Lösung mit den Kantonen zu finden, und ist zuversichtlich, dass der Dialog rasch zu einer Klärung kommt und der Schutz der Erwerbstätigen garantiert werden kann.

Es gibt allerdings noch weitere Probleme zu lösen, etwa bei der Umsetzung von Präventivmassnahmen am Arbeitsplatz und beim Schutz von besonders gefährdeten Personen. Mit Blick auf die wachsende Unsicherheit in der Arbeitswelt wird der SGB weiterhin Vorschläge formulieren, um die Auswirkungen der Krise auf die Schweizer Arbeitnehmenden zu begrenzen.

Neue Massnahmen zur Begrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise

Es ist und bleibt das zentrale Ziel des Gewerkschaftsbunds, in dieser Krisenzeit die Einkommen möglichst vieler Menschen zu garantieren, damit gleichzeitig ein Wegbrechen der Kaufkraft und eine totale Destabilisierung der Wirtschaft vermieden werden können. Der SGB begrüsst daher die heutige Entscheidung, die Rahmenfrist der Arbeitslosen für den Bezug von Leistungen der Arbeitslosenversicherung um ebenso viele Tage zu verlängern, wie die restriktiven Massnahmen im Zusammenhang mit der Epidemie – wie das Verbot von Aktivitäten – dauern, welche zahlreiche Branchen betreffen. Der Ausnahmecharakter der Wochen, welche wir durchleben in Bezug auf den Arbeitsmarkt lässt sich nicht leugnen.

Ebenfalls sind die Aussetzung finanzieller Sanktionen bei der Nichtrespektierung der Anforderungen bei der Arbeitssuche logisch und zu begrüssen. Auch die Arbeitssuchenden dürfen nicht den Preis für die aktuelle Situation bezahlen müssen.

Schliesslich begrüsst der SGB die vom Bundesrat vorgenommenen Präzisierungen in Bezug auf die Unternehmenskredite und –Bürgschaften, welche der Bund garantiert. Dieser Beitrag zur Erhaltung von Arbeitsplätzen unterliegt klaren Regeln, einschliesslich der Festlegung von Zinssätzen.

Schutz gefährdeter Menschen

Der SGB lehnt hingegen weiterhin die Massnahmen des Bundesrates für Personen ab, welche aufgrund ihres Gesundheitszustandes besonders gefährdet sind. Gemäss der letzten Änderung der Pandemieverordnung COVID-19 2 könnten diese Personen wieder gezwungen werden, an ihrem Arbeitsplatz zu arbeiten, sofern der Arbeitgeber eine Reihe von Schutzmassnahmen ergreift.

Für die Gewerkschaften ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die für die Arbeitnehmer geltenden Massnahmen mit den für das gesamte soziale und öffentliche Leben erlassenen Massnahmen übereinstimmen. Mit der Möglichkeit, gefährdete Personen zur Arbeit zurückzurufen, verstossen wir seit mehreren Wochen gegen die Anweisungen an die Bevölkerung. Ganz zu schweigen von dem konkreten Risiko, dem die betroffenen Arbeitnehmenden ausgesetzt sind, zumal die zu ergreifenden Massnahmen nicht klar definiert sind. Diese Bestimmung muss schnell überarbeitet werden: Das Vertrauen in die Strategie zur Bekämpfung der Ansteckung steht auf dem Spiel.

Besorgt ist der SGB schliesslich auch über die Abschaffung der Maximalarbeitszeit, welche der Bundesrat letzte Woche für gewisse Branchen in einer Hauruck-Übung beschlossen hat. Derart lange Arbeitswochen können sich schädlich auf die Gesundheit des Personals auswirken, welches zurzeit ohnehin schon unter enormem Druck steht. Eine solche Massnahme ist daher zurückzuweisen, und die Gewerkschaften werden sich im Interesse der Arbeitnehmenden dafür einsetzen, dass der bisherige Zustand wiederhergestellt wird.

Handlungsspielraum für die besonders betroffenen Kantone

In einer Reihe von Kantonen des Landes wächst der Druck für Massnahmen, die über diejenigen des Bundes hinausgehen, insbesondere im Bereich der Wirtschaftstätigkeit. Der SGB  fordert deshalb, dass der Bundesrat den Kantonen die Möglichkeit geben soll, innerhalb definierter Grenzen die oft auch von den Gewerkschaften gestellten Forderungen umsetzen zu können. Arbeitsplätze können nicht von der Einhaltung von Massnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung und zum Schutz der Gesundheit ausgenommen werden. Der SGB setzt sich für Lösungen ein, die auf Sozialpartnerschaft und Kontrollen in den Unternehmen basieren. Er wird seinen regelmässigen Dialog mit den Arbeitgebern und dem Bundesrat in dieser Hinsicht fortsetzen.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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