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Sonntagsverkäufe: Deregulierung durch die Hintertür definitiv vom Tisch

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Auch der Nationalrat ist gegen mehr Sonntagsverkäufe im Covid-19-Gesetz

Die Wirtschaftskommissionen von Stände- und Nationalrat wollten unter dem Vorwand der Pandemie den arbeitsfreien Sonntag angreifen. Erfreulicherweise hat nach dem Stände- nun auch der Nationalrat diesen Angriff auf die Arbeitsbedingungen abgewendet. Die Probleme, vor denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute stehen, müssen nicht verstärkt sondern gelöst werden.

Nach dem deutlichen Nein des Ständerats hat nun auch der Nationalrat, wenn auch eher knapp mit 96 zu 93 Stimmen Stimmen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit abgelehnt. Die Wirtschaftskommissionen hatten vorgeschlagen, mittels einer im letzten Moment eingeführten Änderung des Covid-19-Gesetzes die Anzahl der Sonntagsverkäufe in der Schweiz bis 31.12.2022 zu verdreifachen. Ein solcher Beschluss wäre ein Schlag ins Gesicht des Verkaufspersonals gewesen, das ohnehin ein besonders schwieriges Jahr hinter sich hat – sowohl mit Blick auf die Arbeitsbedingungen wie auch finanziell, bedingt durch die Kurzarbeit.

Ausserdem zeigen Studien, dass mehr Sonntagsöffnungen nicht zu mehr Umsatz führen, sondern – im Gegenteil – besonders für kleine Läden nur Verluste bedeuten. Weiter hat das Verkaufspersonal immer wieder klar in Umfragen gesagt, dass es keine Sonntagsarbeit wünscht.

In der Ratsdebatte zudem wurde zu Recht auf das rechtsstaatlich inakzeptable Vorgehen der Gesetzgebung verwiesen: Das Covid19-Gesetz darf nicht dazu missbraucht werden, den Gesundheitsschutz für die Arbeitnehmenden anzugreifen. Beim Entscheid eine Rolle gespielt haben wohl auch die Abstimmungsentscheide vom Wochenende. Im Kanton Bern wurde ein Vorstoss abgelehnt, der die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage pro Jahr verdoppeln wollte. Und auch im Kanton Zug scheiterte eine Vorlage zur Verlängerung der Ladenöffnungszeiten an der Urne klar.

Der SGB lehnt eine Ausweitung der Sonntagsarbeit entschieden ab. Sonntagsverkäufe erhöhen nachweislich die psychosozialen Risiken für das Verkaufspersonal, das in der Pandemie bereits sehr viel erleiden musste, mit Stress in Läden mit grossen Verkaufsflächen, Angst vor Ansteckungen oder harten Lohneinbussen durch Kurzarbeit. Dass die Kommissionen diese ebenso nutzlose wie schädliche Liberalisierung auch noch als «Massnahmen im Bereich des Arbeitnehmerschutzes» verkaufen wollten, war an Respektlosigkeit gegenüber den Betroffen kaum mehr zu überbieten. Dabei hätte gerade das Verkaufspersonal angesichts der vielen Opfer, die es während der Pandemie leisten mussten, Anrecht auf mehr Respekt und Schutz.

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