Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB begrüsst die heutigen Beschlüsse der Sozialkommission des Ständerates (SGK-S) zum Covid-19-Gesetz, mit welchen die vom SGB geforderten sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen verlängert werden sollen. In der Covid-Krise konnten dank einfacher und rascher Unterstützung viele Arbeitsplätze und Löhne gesichert werden. Dabei waren die Erleichterungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung und die Schaffung des Corona-Erwerbsersatzes für Arbeitnehmende in Quarantäne, Eltern mit Betreuungspflichten und Selbständige massgeblich. Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen und Unsicherheiten sind die sozialversicherungsrechtlichen Erleichterungen auch im kommenden Winter entscheidend.
Besserer Schutz von Plattformbeschäftigten bleibt dringend
Der SGB begrüsst weiter die klaren Beschlüsse der Kommission, dass durch die Plattformökonomie keine Tür für eine weitere Prekarisierung und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen geöffnet werden darf. Konkret unterstützt die SGK-S die Position des Gewerkschaftsbunds, dass es keine Wahlfreiheit geben kann, ob man selbständig tätig oder ob man angestellt ist und von den sich daraus ergebenden Schutz-, Fürsorge und Versicherungsregeln profitiert. Dieser Schutz der Beschäftigten muss weiter Vorrang haben. Die bestehenden Gesetze regeln dies ausreichend. Der SGB fordert jedoch dringende Verbesserungen im Vollzug, also eine konsequente Anwendung der bestehenden Gesetze, was heute noch nicht der Fall ist.