Die Aussichten der älteren Arbeitslosen sind düster. Denn die Arbeitslosigkeit ist in denjenigen Branchen besonders stark gestiegen, die wirtschaftlich die grössten Schwierigkeiten haben. Beispielsweise in der Maschinenindustrie, in der Gastronomie, in der Hotellerie oder in der Reisebranche. In der Hotellerie im Kt. ZH etwa gab es im November noch 17 offene Stellen, dazu noch 145 in Restaurants. Demgegenüber waren 3204 Arbeitslosen aus dem Gastgewerbe registriert. Die Stellensuche ist für viele ältere Arbeitslose zunehmend aussichtslos. Es droht eine Aussteuerung.
Vor diesem Hintergrund forderte der SGB zwei Massnahmen: die Verhinderung von Aussteuerungen – und die möglichst rasche Inkraftsetzung der vom Parlament im Juni 2020 beschlossenen Überbrückungsleistungen.
Dringend benötigte Überbrückungsleistungen greifen neu bei Aussteuerungen ab Januar 2021
Trotz der stetig zuspitzenden Lage älterer Arbeitsloser hat sich der Bundesrat bisher den Realitäten verschlossen und will die Überbrückungsleistungen erst per 1. Juli 2021 in Kraft setzen. Für die betroffenen Personen ist dies sehr problematisch, weil den betroffenen Personen dadurch aufgrund weniger Monate eine bis zu fünf Jahre dauernde Einkommenslücke droht und letztlich nur das Auffangbecken der Sozialhilfe bleibt.
Doch nun hat das Parlament korrigiert. Auf Druck des SGB hat es dafür gesorgt, dass jene Personen, die ab dem 1. Januar 2021 das Pech haben, ausgesteuert zu werden, nicht einfach zwischen Stuhl und Bänke fallen. Die beschlossene Übergangsbestimmung gewährt allen Personen, die im ersten Halbjahr 2021 ausgesteuert wurden, aber alle anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit im Juli einen ÜL-Antrag zu stellen. Die Übergangsbestimmung ist damit eine Auffanglösung für jene Härtefälle, die bis zum Inkrafttreten der ÜL-Gesetzgebung entstehen. Aber sie hilft nur jenen, die es sich leisten können bis Juli anderswie über die Runden zu kommen.
Weiterhin wichtig: die Verhinderung von Aussteuerungen
In der ersten Welle hat der Bundesrat Aussteuerungen aus der Arbeitslosenversicherung verhindert, indem er bei den Arbeitslosen den Stand der erhaltenen Taggelder bzw. die Rahmenfrist eingefroren hat. Die in der ersten Welle bezogenen Taggelder wurden nicht angerechnet. Von März bis Juli gab es daher (fast) keine Aussteuerungen. Im August erfolgten 491 Aussteuerungen. Im September wurden bereits wieder 1737 Personen ausgesteuert. Ohne Gegenmassnahmen wird Zahl der Aussteuerungen rasch wieder auf 2000 bis 3000 Personen pro Monat steigen. Der SGB wird sich deshalb weiter dafür einsetzen, dass auch in der 2. Welle Aussteuerungen verhindert werden indem für die betroffenen Arbeitslosen die Taggelder und Rahmenfristen erhöht werden. Denn aufgrund der behördlichen Einschränkungen ist es viel schwieriger, eine Stelle zu finden.