Unterschäftigung Anfang 2021 wieder gestiegen - wenn die Kantone bei der Ausschüttung der Härtefallgelder nicht Gas geben, wird die Arbeitslosigkeit weiter zunehmen

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Blog Daniel Lampart

Seit Montag, 18. Januar 2021, sind zusätzlich zu Restaurants, Kultureinrichtungen usw. auch Teile des Detailhandels wieder geschlossen. Damit sind nun schätzungsweise gegen 400'000 Erwerbstätige oder rund 8 Prozent aller Erwerbstätigen direkt von den Schliessungen betroffen – gegenüber ungefähr 550'000 in der ersten Welle. Davon über 100’000 im Detailhandel, rund 160'000 im Gastgewerbe und ungefähr 100'000 in den übrigen Dienstleistungsberufen (Kultur, Fitnesscenter u.a.). Diese Zahlen basieren auf der Unternehmensstatistik des BFS.

Das hat natürlich Auswirkungen auf Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit. Gegenwärtig dürfte die Unterbeschäftigung in der Schweiz grob geschätzt rund 12 Prozent betragen (gemessen in Vollzeitstellen). Diese Zahl der Unterbeschäftigung enthält die Erwerbslosen und die Arbeitnehmenden in Kurzarbeit, aber auch Teilzeitangestellte, die ein höheres Pensum arbeiten möchten. Diese erste Schätzung für das 1. Quartal 2021 basiert auf den verfügbaren Informationen zur Anzahl Stellensuchender, zur Voranmeldung für Kurzarbeit und zur Einkaufsaktivität der Schweizer Bevölkerung.

Die Unterbeschäftigung ist mit 12 Prozent viel höher als in früheren Rezessionen, wie beispielsweise der Finanzkrise. In der Finanzkrise, von der man vor Corona davon ausging, dass sie die Jahrhundertkrise gewesen sei, lag die Unterbeschäftigungsquote bei rund 7 Prozent.

Unterbeschäftigung in der Schweiz (Vollzeitäquivalente, in Prozent, 2020q4 und 2021q1 Schätzung SGB)

Ohne die sozialpolitischen Stabilisierungsmassnahmen (Lohnersatz durch Kurzarbeit, Einkommensgarantien über die EO u. a.) wäre alles noch viel schlimmer. Um das zu sehen, reicht ein Blick in die USA, wo sehr viele Arbeitnehmende entlassen wurden und die Arbeitslosigkeit steil in die Höhe schoss.

Der Aussichten für die kommenden Wochen und Monate bleiben schwierig. Zwar hat der Bundesrat die Anforderungen an die Härtefallgelder gelockert. Neu gelten alle über 40 Tage behördlich geschlossenen Betriebe als Härtefälle. Diese erhalten neu zusätzlich zu den Kurzarbeitsentschädigungen auch Mittel aus den Härtefallfonds. Der Bundesrat schlägt vor, diese im März um 2.5 Mrd. Fr. aufzustocken. Unklar ist aber, ob die Mittel rechtzeitig bei den Firmen ankommen. Wenn die Kantone nicht aufs Tempo drücken, wird die Arbeitslosigkeit leider weiter ansteigen.

Der SGB hat bereits 2020 vorgeschlagen, die Ausfallgarantien für geschlossene Firmen über die Kurzarbeit auszuschütten. Beispielsweise indem die Kurzarbeitsentschädigungen um einen gewissen Prozentsatz aufgestockt würden. Sollten es die Kantone in den nächsten Wochen nicht schaffen, ihre Gelder aus den Härtefallfonds an die Firmen zu bringen, muss das Parlament im März über die Bücher und die Gelder den Firmen anders zukommen lassen – beispielsweise über den Kanal der Kurzarbeit.  

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

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