Verlängerung der Massnahmen und Änderungen bei Quarantäne und Isolation

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Vernehmlassungen

Konsultationsantwort des SGB zur Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage

In seiner Konsultationsantwort spricht sich der SGB für die Weiterführung der Massnahmen aus, sofern dies die epidemiologische Lage erfordert. Insbesondere bei der Homeoffice-Pflicht ist es jedoch wichtig, die Arbeitnehmenden vor psychosozialen Risiken, Vereinsamung und anderen Gesundheits-Problemen zu schützen. Weiter sind die Spesen und Auslagen im Homeoffice vollumfänglich vom Arbeitgeber zu tragen. Daneben fordert eine Verstärkung der Kontrollen und Beratungen durch die Vollzugsorgane des Gesundheitsschutzes.

Mit Blick auf die vorgeschlagenen Änderungen bei Isolation und Quarantäne regt der SGB ein risikoorientiertes Vorgehen an, um Vulnerable besonders zu schützen. Gegenüber dem vorgeschlagenen Konzept der «Selbst-Quarantäne» ist der SGB skeptisch. In seiner Konsultationsantwort (siehe Link unten) weist er auf Probleme und Risiken hin und fordert, falls die Regelung trotzdem eingeführt würde, eine klare Lohnersatz-Lösung. .

Ferner nimmt der SGB Stellung zum Schutz besonders gefährdeter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Schutz dieser vulnerablen Arbeitnehmenden sowie oder der vulnerablen Angehörigen von Arbeitnehmenden ist für den Gewerkschaftsbund von zentraler Bedeutung. Diese müssen gerade in der Omikron-Welle effektiv und ganzheitlich geschützt werden. Der SGB fordert daher weiterhin die Sonderregelungen von Art. 27a Covid-19-Verordnung 3. Neu müssen Spesen und Auslagen im Homeoffice für vulnerable Arbeitnehmende vollumfänglich vom Arbeitgeber bezahlt werden. Weiter ist allen vulnerablen Arbeitnehmenden sowie ihren o.g. Kontaktpersonen jederzeit der ungehinderte Zugang zu effektiven Tests zu gewähren.

Alle Details finden sich in der Antwort auf die Konsultation (siehe unten).

 

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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