Ein grosser Teil der Corona-Verstorbenen lebte in einem Alters- und Pflegeheim. Der Schutz der HeimbewohnerInnen und PatientInnen ist daher ein entscheidender Faktor für das Verhindern von schweren Verläufen. Angesichts dieser Ausgangslage ist es erstaunlich, dass es keine verbindlichen Vorgaben weder für die Schutzkonzepte oder den Einbezug des Personals, noch für die kantonalen Kontrollen der Schutzkonzepte gibt. Zumindest offiziell gibt es auch keine Gruppen, welche Best-Practice-Regeln entwickeln. Im Gegenteil: Im Gewerkschaftsalltag gab es Fälle von Arbeitnehmenden, die teilweise von Arbeitgebern und den zuständigen kantonalen Behörden zur Arbeit aufgefordert wurden, obwohl sie sich mit Covid-19 infiziert hatten oder die sich in Quarantäne befinden müssten, werden.
In der Praxis zeigt sich, dass die auch Arbeitsbedingungen und die Mitsprache des Personals wichtige Faktoren sind. Eine Studie für New York kam zum Schluss, dass die Sterblichkeit in gewerkschaftlich organisierten Heimen rund 30 Prozent geringer als in den übrigen Einrichtungen. Die Erklärungen für diesen positiven Befund sind folgende: Die Gewerkschaften setzen sich für mehr Personal pro BewohnerIn ein. Sie sorgen für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie für generell bessere Arbeitsbedingungen, was die Stellenwechsel und die Personalrotation reduziert. Und sie informieren und unterstützen das Personal in Gesundheits—und Sicherheitsfragen inkl. ausreichender Schutzausrüstung. Zudem wird die Mitsprache des Personals verbessert.
Diese Befunde sind nicht überraschend. Sie zeigen, wie wichtig es ist, über ausreichend gut geschultes Personal zu verfügen, das in wichtigen Fragen mitreden kann und gehört wird. Auch in der Schweiz gibt es hierzu Verbesserungsbedarf. Die Personalknappheit ist ein Dauerthema. Und die Abdeckung mit Gesamtarbeitsverträgen ist relativ bescheiden.