Der SGB nimmt zur vorgeschlagenen Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz und der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz im Folgenden gerne Stellung.
Gemäss erläuterndem Bericht zur Vernehmlassung sollen die vorliegenden, zahlreichen und u.E. überkomplexen Verordnungsänderungen lediglich eine Klärung der Kompetenzverteilung zwischen den Kantonen und dem SECO bewirken. Hauptziel sei vor allem eine Vereinfachung der Rechtsanwendung, um den Schutz der Arbeitnehmenden besser gewährleisten zu können [...]». Offensichtlich schiesst aber diese Vorlage, die ursprünglich rein technische Natur sein sollte (Kompetenzverschiebung Kantone/SECO), über das erklärte Ziel weit hinaus und bringt inakzeptable materielle Verschlechterungen in sensibelsten Bereichen des ArG.
Die erwähnten Vernehmlassungen betreffen u.a. die Nacht- und Sonntagsarbeit. Gerade Nacht- und Sonntagsarbeit stellt für die Arbeitnehmenden eine grosse Belastung dar, sowohl für die physische und psychische Gesundheit wie auch für das Sozialleben. Das grundsätzliche Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit gehört daher zu den wichtigsten Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmenden – entsprechend restriktiv sind Ausnahmen davon zu handhaben.
Dementsprechend können wir diejenigen zahlreiche Bereiche der vorgeschlagenen Verordnungsänderungen, die im Vergleich zu den heutigen Regelungen zu mehr Nacht- und Sonntagsarbeit und für zusätzliche Gruppen von Arbeitnehmern führen, nicht gutheissen.
Wir haben bereits im Rahmen der Arbeitsgruppen kritisch auf diesen Punkt hingewiesen. Hier schiesst die Vorlage weit über die ursprünglich gemachte Absicht und in der Eidg. Arbeitskommission gemachte Präsentation u.E. hinaus.
Zu den Details nimmt der SGB umfassend in der vollständigen Vernehmlassungsantwort (unten verlinkt) Stellung.