Dank den Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit hat sich der Schutz der Schweizer Löhne und Arbeitsbedingungen stark verbessert. Doch das Schutzdispositiv weist nach wie vor Lücken auf. So können kantonale Mindestlöhne gegenüber ausländischen Entsendefirmen nicht durchgesetzt werden.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund begrüsst daher die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung des Entsendegesetzes sehr. Die Kantone erhalten dadurch die Möglichkeit, Dienstleister aus der EU ebenfalls ihrem Mindestlohn zu unterstellen und den Mindestlohn im Dumpingfall durchzusetzen. Um Anwendungskonflikte zwischen (höheren) Mindestlöhnen in Gesamtarbeitsverträgen und kantonalen Mindestlöhnen zu verhindern, sollte aber mindestens in den kantonalen Erlassen auch klar festgehalten werden, dass der jeweils höhere Mindestlohn zur Anwendung kommt.
Die vom Bundesrat weiter vorgeschlagene Neuregelung, wie bei mangelhafter Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben vorzugehen ist, kann der SGB unterstützen. Wer seine Vollzugsarbeit nicht macht, soll die erhaltenen Mittel zurückerstatten müssen. Allerdings müssen die Vollzugsaufgaben noch praxisnäher definiert werden. Die im erläuternden Bericht erwähnten Zweifachkontrollen beispielsweise können zielführend sein, wenn die Firmen mit neuen Mitarbeitern kommen.