Alarmierender neuer Entscheid des Europäischen Gerichtshofs EuGH: Marktzugang der Firmen ist wichtiger als Lohnschutz

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Blog Daniel Lampart

Vor Weihnachten fällte der Europäische Gerichtshof EuGH einen Entscheid, der den Lohnschutz empfindlich schwächen kann. Vor allem bei der Durchsetzung der Löhne gegenüber Firmen aus dem Ausland (Entsendungen). Das zeigen die nun vorliegenden Analysen.

Konkret geht es um die Verpflegung in den Zügen der ÖBB. Die ÖBB hat die Restauration im Jahr 2012 an eine österreichisch Firma (Do & Co) ausgelagert. Diese wiederum vergab einen Teil der Aufträge an eine ungarische Tochter (Henry am Zug Hungary), die mit Temporärbüros zusammenarbeitete. Bei den Lohnkontrollen wurden verschiedene Verstösse festgestellt. Gemäss Gewerkschaftsberichten zahlte die Henry am Zug u.a. Nettolöhne von 500 Euro statt 1500 Euro.

Aufgrund von Kontrollen im Wiener Hauptbahnhof wurde der Besitzer von Henry am Zug schuldig gesprochen, gegen die österreichischen Lohnschutzbestimmungen verstossen zu haben. Der EuGH erklärte diesen Entscheid jedoch für ungültig. Henry am Zug dürfe nicht gezwungen werden, österreichische Lohnvorschriften einzuhalten. Denn die Firma würde nur einen kleinen Teil ihrer Dienstleistungen in Österreich erbringen ...

Dabei wurde „Henry am Zug“ gegründet, um das Catering in den ÖBB-Zügen zu machen. Gemäss dem Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ heisst das klar, dass im Service in den ÖBB-Zügen österreichische Löhne bezahlt werden müssen. Dass die Waren – wie vom EuGH behauptet – teilweise in Budapest gelagert, eingeladen und abgerechnet wurden, spielt keine Rolle. Die entscheidende Dienstleistung wurde in Österreich erbracht.

Die Folgen dieses Entscheides können weitreichend sein. Denn fast jede Bauhandwerker-Firma, welche im Ausland arbeitet, hat eine Werkstatt und ein Warenlager im Heimatland.

Der Entscheid zeigt einmal mehr. Der EuGH spricht sich tendenziell gegen den Lohnschutz und für die „Dienstleistungsfreiheit“ für die Firmen aus.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
Top