Die Gewerkschaften lehnen die parlamentarische Initiative Dobler 16.442 «Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligung sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein», als Schwächung des Arbeitsgesetzes und des Arbeitnehmerinnenschutzes vollumfänglich ab.
Der Vorstoss will, das für bestimmte Mitarbeitende von neu gegründeten Unternehmen die Arbeitszeiterfassung nicht mehr gelten soll. Sie sollen vom Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes (ArG) ausgenommen werden,
einzig die Bestimmungen über den Gesundheitsschutz sollen weiter für sie gelten. Der SGB lehnt die Ausklammerung bestimmter Arbeitnehmendengruppen aus dem Schutzbereich des ArG ohne triftigen Grund entschieden ab.
Die vollständige Stellungnahme und Begründung findet sich in der Vernehmlassungsantwort des SGB (PDF).