Arbeiter bei der Asbestentsorgung

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Beratung und Entschädigung für Asbestopfer und ihre Angehörige

  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Artikel
Verfasst durch Luca Cirigliano

Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA:

Etwa 200 Menschen erkranken jährlich in der Schweiz an einem Mesotheliom (bösartiger Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich). Die überwiegende Anzahl dieser Erkrankungen entsteht durch den Umgang mit Asbest. Seine Fasern sind tausendmal dünner als ein menschliches Haar. Gelangen sie in die äussersten Lungenbläschen und bis in das angrenzende Bauch- und Brustfell, können sie dort auch nach Jahrzehnten einen bösartigen, in der Regel tödlichen Tumor verursachen. Gefährdet sind in erster Linie Personen, die ohne Schutzmassnahmen asbesthaltige Stoffe bearbeitet haben. Aber auch Firmen-AnwohnerInnen oder Kinder, die im Hof mit dem Material gespielt haben, sind unter den Betroffenen. Ebenso Familienangehörige, die Kleidung, die mit Asbestfasern verschmutzt war, gewaschen haben. Viele wissen nicht einmal mehr, wann oder wo sie in Kontakt mit Asbest gekommen sind. Bis dann die Diagnose «Mesotheliom» kommt.

Die Diagnose bringt viele Betroffene und Angehörige an ihre Grenzen. Denn die durchschnittliche Lebenserwartung bei einer Mesotheliom-Erkrankung beträgt meist nur etwa 18 Monate. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Unfallversicherung (UVG) nur eine Erkrankung durch den berufsbedingten Kontakt mit Asbest abdeckt. So kommen zu den körperlichen und seelischen Belastungen meist auch noch finanzielle Sorgen, für diejenigen, die keine UVG-Abdeckung haben.

Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA, die von den Sozialpartnern, u. a. vom SGB, gegründet wurde, setzt sich für diese Menschen ein. Sie kämpft dafür, dass die Betroffenen eine faire und schnelle Entschädigung erhalten. Auch wenn sie nicht berufsbedingt mit dem Material in Kontakt gekommen sind. Darüber hinaus berät Stiftung EFA Betroffene, Personen mit Fragen, Angehörige sowie die Öffentlichkeit, sensibilisiert sie für die Gefahren des Umgangs mit Asbest und berät Interessierte bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer möglichen Asbesterkrankung auftreten. Des Weiteren erteilt die EFA Auskunft, ob und wie man sich für eine Entschädigung anmelden kann.

Kompetent beraten

Für diese Beratung nutzt die Stiftung EFA die Kompetenz erfahrener Spezialistinnen und Spezialisten, um Betroffenen, ihren Angehörigen, aber auch Interessierten fundierte Informationen zu vermitteln. So entwickelte sie einen Care-Service in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. An den Standorten Zürich, Lausanne und Lugano geben diplomierte Pflegefachleute Antworten auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbesterkrankung auftreten können.

Das Angebot ist kostenfrei. Sollten bei der Beratung fachspezifische Fragen auftauchen, stellt die EFA den Kontakt zu externen Spezialistinnen und Spezialisten her, z. B. ÄrztInnen oder Sozialversicherungen.

Hier finden Sie Rat und finanzielle Unterstützung:

Wer nach 1996 aufgrund des Umgangs mit Asbest in der Schweiz an einem bösartigen Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich (Mesotheliom) erkrankt ist, kann finanzielle Unterstützung beantragen. Auch als Angehörige oder bevollmächtigte Person. Erste Fragen beantwortet Ihnen der Care-Service der Stiftung EFA: www.stiftung-efa.ch/wir-helfen/beraten.

CARE-SERVICE Deutsch
+41 44 268 20 00
care-service@lunge-zuerich.ch

CARE-SERVICE Französisch
+41 21 623 38 00
care-service@lpvd.ch

CARE-SERVICE Italienisch
+41 91 973 22 80
care-service@legapolm.ch

Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA
c/o Schweiz. Gewerkschaftsbund
Monbijoustrasse 61
3007 Bern

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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