Bundesrat gleichgültig gegenüber Lohndruck und Schandlöhnen

  • Löhne und Vertragspolitik
Medienmitteilung
Verfasst durch Kommunikation SGB

Entscheid des Bundesrates gegen Mindestlohninitiative

Mit seinem Nein zur Mindestlohninitiative hat sich der Bundesrat gegen einen wirksamen Lohnschutz ausgesprochen. Er will weiterhin Löhne zulassen, die nicht zum Leben reichen.

Rund 400‘000 Personen arbeiten in der Schweiz heute zu Schandlöhnen unter 4000 Franken. Viele Betroffene, etwa Bäcker, Coiffeure oder Floristinnen, haben sogar eine abgeschlossene Berufslehre. Solche Löhne reichen in der reichen Schweiz nicht zum Leben.

Die Schweiz hat im internationalen Vergleich eine schlechte Mindestlohnabdeckung. In vielen wachsenden Branchen gibt es gar keine Arbeitgeberverbände, so dass auch keine Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen werden können. Beispiele sind der Detailhandel (Kleider, Schuhe), Callcenter, Kosmetikinstitute, Fitnesscenter, Kurierdienste usw. Andere Länder haben deshalb gesetzliche Mindestlöhne eingeführt und so die Beschäftigten in diesen Branchen vor Lohndruck und Arbeitgeberwillkür geschützt. Der Schweizer Bundesrat hingegen hat heute entschieden, dass ihm die Situation dieser Personen gleichgültig ist.

Der SGB verlangt mit der Mindestlohninitiative, dass in der Schweiz Löhne bezahlt werden, die zum Leben reichen. Die Schweizer Bevölkerung will keine Schandlöhne. Sie wird bei der Volksabstimmung das letzte Wort haben.

Auskünfte

 

  • Daniel Lampart, Chefökonom SGB, 031 377 01 16 oder 079 205 69 11
  • Ewald Ackermann, Kommunikation SGB,  031 377 01 09 oder 079 660 36 14

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

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