Die aktuelle ARV 1 stellt aus Arbeitnehmendensicht ein erhebliches Problem dar, da sie überlange Arbeitszeiten und eine sehr hohe Verfügbarkeit der Arbeitnehmenden erlaubt. Diese Praxis hat bekannte negative Folgen für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Chauffeure und steht im Widerspruch zu einer nötigen Aufwertung des Berufsstandes. Weiter werden so auch die anderen Strassen-Teilnehmenden sowie die Chauffeure selbst gefährdet. Statt die Regelungen weiter zu deregulieren und die Arbeitszeit-Schutzmassnahmen zu lockern, sollten vielmehr Schritte unternommen werden, die die Arbeitsbedingungen und die Gesundheit der Chauffeure stärken und verbessern. In seiner Vernehmlassungsantwort erläutert der SGB dies und nimmt im Detail zu den Änderungen Stellung.
Chauffeurverordnung ARV 1
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz