Flankierende Massnahmen weiter entwickeln!

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Artikel
Verfasst durch Daniel Lampart, SGB-Chefökonom

Die ansässigen Arbeitnehmenden sind gegen Lohndumping zu schützen. Deshalb sind Lücken in den Flankierenden Massnahmen zu schliessen und Vollzugsprobleme zu beseitigen.

Mit den Flankierenden Massnahmen hat die Schweiz grundsätzlich ein Instrument, mit dem die Zuwanderung von Erwerbstätigen kontrolliert werden kann. Der Grundsatz der Flankierenden ist: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Wird das mit genauen Kontrollen, Mindestlöhnen und scharfen Sanktionen konsequent durchgesetzt, können die Schweizer Löhne geschützt werden und die Arbeitgeber können keine billigen Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer anstellen.

Durchsetzung der Schweizer Löhne – Lücken in den Flankierenden schliessen

Leider haben die Flankierenden empfindliche Lücken, die von verantwortungslosen Firmen genutzt werden, um die Schweizer Lohnbestimmungen zu umgehen. Die Probleme sind insbesondere die Scheinselbständigkeit und die Subunternehmerketten. Mit der Osterweiterung ist die Durchsetzung der Schweizer Löhne noch schwieriger geworden. Darum müssen die Flankierenden erlauben, die Löhne direkt in der Schweiz durchzusetzen. Bauhandwerkerfirmen müssen in vielen Branchen mittlerweile Kautionen hinterlegen. Das hilft teilweise. Doch bei Subunternehmerketten ist dieses Instrument oft wirkungslos. Das EU-Mitglied Österreich hat seine Flankierenden bei der Ost-Erweiterung verschärft. Es wurde eine Solidarhaftung eingeführt. Zudem müssen die ausländischen Firmen ihre Löhne im Voraus melden, was die Kontrolle erleichtert. Die zuständige Nationalratskommission hat diesem Vorschlag zugestimmt. Im Ständerat hat Bundesrat Schneider-Ammann hingegen gegen die Einführung einer wirksamen Solidarhaftung interveniert! Das ist nicht akzeptabel. Um die Schweizer Löhne zu schützen, braucht es die rasche Einführung und Umsetzung

  • der Massnahmen gegen die Scheinselbständigkeit

  • der vorgängigen Lohnmeldung

  • einer wirksamen Solidarhaftung

Vollzugsprobleme: Zusätzliche Kontrollen und Schutz durch Mindestlöhne

Die Umsetzung der Flankierenden Massnahmen ist nach wie vor ein Problem. Im vergangenen Jahr wurden weniger Kontrollen gemacht, obwohl es in der Schweiz mehr Arbeitsplätze gibt und die Einwanderung gestiegen ist. Und in den Branchen, die nicht durch Mindestlöhne geschützt sind, wurde erneut mehr Lohndumping aufgedeckt. Seit 2009 haben sich hier die Verstossquoten von 6 auf 11 Prozent nahezu verdoppelt! 2012 dürfte sich die Situation nicht entschärft haben. Im Gegenteil: Wegen dem überbewerteten Franken dürften sich Arbeitgeber vermehrt nach billigeren Arbeitskräften im Ausland umzusehen versuchen. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau (Verstossquote: 11 Prozent), der (Detail-)Handel (11 Prozent) und die Industrie (18 Prozent). Das Gesetz (OR Art. 360a) sagt ganz klar, dass bei wiederholtem Dumping Mindestlöhne eingeführt werden müssen. Doch nach wie vor hat kein Deutschschweizer Kanton Mindestlöhne erlassen. Der SGB verlangt deshalb:

  • Die rasche und konsequente Einführung von Mindestlöhnen im Falle von Dumping

  • Mehr und konsequente Kontrollen in Branchen ohne Mindestlöhne – insbesondere bei Neueinstellungen und in Grenzregionen

  • Mehr Ressourcen für Kontrollen in Branchen mit allgemeinverbindlich erklärtem GAV und eine Aufhebung der Plafonierung in den Leistungsvereinbarungen des Bundes

Keine Schwächung der Flankierenden bei den „institutionellen Fragen“ mit EU

Die EU-Kommission verlangt von der Schweiz, dass sie bei den Bilateralen die Rechtsentwicklung in der EU nachvollzieht. Doch gerade beim Schutz der Löhne ist die EU zu lasch unterwegs. Der Europäische Gerichtshof hat diesen Schutz in mehreren Urteilen auszuhöhlen versucht. Der SGB hat sich immer für gute und geregelte Beziehungen mit der EU ausgesprochen – aber nur unter der Bedingung, dass die Öffnung gegenüber der EU den Schweizer Arbeitnehmenden nützt. Darum kann er einer Lösung dieser Fragen der Rechtsentwicklung nur zustimmen, wenn die Schweiz keinen Millimeter vom Grundsatz abweicht, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden müssen. Die 8-Tage-Regel, die Kautionen und andere Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne sind nicht verhandelbar.

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
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