IAO-Klage zum Schutz missbräuchlich entlassener Gewerkschaftsver-treterInnen

  • Gewerkschaftsrechte
Medienmitteilung
Verfasst durch Vasco Pedrina, Leiter Arbeitnehmerdelegation an der IAO-Konferenz 2009

SGB erinnert Bundesrätin Leuthard, dass Trödelei nicht ewig währen kann

Mit einer symbolischen Aktion hat heute der SGB am Sitz der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Genf dagegen protestiert, dass der Bundesrat keine gesetzgeberischen Aktivitäten einleiten will, um Gewerkschaftsvertreter/innen gegen missbräuchliche Kündigungen zu schützen. An diesem Protest beteiligt haben sich auch einige Opfer von gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen. Anlass war – im Rahmen einer Feier zum 90jährigen Bestehen der IAO – der Besuch von Bundesrätin Leuthard bei der IAO; bei genau jener IAO, deren spezialisierte Organe die Schweiz bereits mehr als einmal zu entsprechendem Handeln aufgefordert haben. Bundesrätin Leuthard wurde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Schweiz, das Gastgeberland der IAO, demokratische Rechte nicht nur Drittwelt-Staaten predigen sondern im eigenen Land durchsetzen soll.

Zum Hintergrund: Der SGB hatte 2003 bei der IAO eine Klage gegen die Schweiz eingereicht. Deren Inhalt: die Schweiz schütze Gewerkschaftsvertreter/innen zu wenig gegen missbräuchliche Kündigungen, obwohl sie das IAO-Abkommen Nr. 98 über die Gewerkschaftsfreiheit, das genau einen solchen Schutz verlangt, 1999 ratifiziert habe. Der SGB verlangte in der Klage, missbräuchliche Kündigungen an Gewerkschaftsvertreter/innen müssten annulliert und nicht bloss mit bis zu höchstens sechs (in der Praxis: meist bis zu drei) Monatslöhnen abgegolten werden können. 2004 hiess ein IAO-Ausschuss die Klage gut und forderte die Schweiz auf, ihre Gesetzgebung den entsprechenden internationalen Normen anzupassen. Der Bundesrat weigerte sich aber, Änderungen vorzunehmen, dies mit dem Verweis auf die Haltung der Arbeitgeber, die keinen Handlungsbedarf sehen wollen. 2006 legte der SGB der IAO erneut eine entsprechende Liste von missbräuchlich entlassenen Gewerkschaftsvertretern vor, worauf der zuständige IAO-Ausschuss die Schweiz erneut zu einer gesetzgeberischen Anpassung aufrief – und anregte, sich am Gleichstellungsgesetz zu orientieren, das eine Wiedereinstellung bei festgestellter missbräuchlicher Kündigung vorsieht. Aber auch diesmal war der Bundesrat nicht zu handeln bereit. Für den SGB ist klar: ewig kann diese Politik des Hinausschiebens und des Versteckens vor den Arbeitgebern, denen so de facto eine Vetomacht zugebilligt wird, nicht weitergehen. Denn jetzt, in der Krise, häufen sich die gewerkschaftsfeindlichen Kündigungen wieder (Manor Genf, Karl Mayer AG, Tages Anzeiger, Bund). Den Arbeitnehmer-Vertretungen soll so während der Krise direkt – und zur Abschreckung – der Einsatz für den Erhalt von Stellen Kampf vermiest werden. Deshalb wird der SGB, sollte der Bundesrat immer noch nicht handlungswillig werden, dafür sorgen, dass die Schweiz an der IAO-Konferenz 2010 angeklagt wird. Auf dieser Anklagebank standen in den letzten Jahren Staaten wie Burma, China oder Weissrussland.

Persönliches Zeugnis

Für die der symbolischen Aktion folgende Pressekonferenz verfasste der im Mai 09 entlassene Personalkommissions-Präsident des Tages-Anzeigers, Daniel Suter, eine „Témoignage“. Seit 22 Jahren arbeitet Suter als Redaktor beim Tages-Anzeiger, vor 5 Jahren hat er zusammen mit Weiteren gegen den Widerstand des Unternehmens eine Personalkommission ins Leben gerufen. Seine Freistellung im Rahmen der Massenentlassung deutet Suter als bewusste Attacke auf die Personalkommission. Ihr soll von vorneherein vergällt werden, sich gegen die Massenentlassungen zu wehren. Suters Kommentar: „Solange der Gesetzgeber derartige missbräuchliche Kündigungen nicht verhindert, indem er fehlbare Arbeitgeber […] zwingt, missbräuchlich Entlassene auch wieder einzustellen, bleibt der Schutz von Arbeitnehmervertretern eine Illusion.“ 

Das Referat von Daniel Suter finden Sie vollständig angehängt.

Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

031 377 01 17

luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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