In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
  • Löhne und Vertragspolitik
Medienmitteilung
Verfasst durch Peter Lauener

Vernehmlassung Anpassung Flankierende Massnahmen Personenfreizügigkeit

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die Vorschläge des Bundesrates zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und zur Sanktionierung von Verstössen gegen Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen (NAV) bzw. erleichtert allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Die Scheinselbständigkeit ist vor allem im Baunebengewerbe eine verbreitete Strategie von Unternehmen, um die Schweizer Mindestlöhne zu umgehen. Und die fehlende Sanktionierungsmöglichkeit bei NAV-Mindestlöhnen führt dazu, dass diese NAV nur schlecht durchgesetzt werden können. 

Mit den Vorschlägen des Bundesrates ist aber nur ein Teil der Lücken im Instrumentarium der flankierenden Massnahmen geschlossen. Damit in der Schweiz auch Schweizer Löhne bezahlt werden, sind folgende Probleme anzugehen: 

  • Um den zunehmenden Lohndruck via Subunternehmerketten zu bekämpfen, muss der Bund eine wirksame Solidarhaftung einführen. 
  • Die Kantone, v.a. der Deutschschweiz, müssen Mindestlöhne einführen, wenn sie Lohndumping feststellen. Der Bund muss dafür sorgen, dass diese gesetzliche Vorschrift in den Kantonen umgesetzt wird. Besonders betroffen sind die Branchen Gartenbau, Teile des Journalismus und des Detailhandels.
  • Bei Neueinstellungen, wo die Gefahr von Lohndruck besonders gross ist, müssen die Kontrollen deutlich erhöht werden. 

Die Vernehmlassung in vollem Wortlaut:

 http://www.sgb.ch/uploaded/Vernehmlassungen/111102-04_DL_VN_BG%20ueber%20Anpassung%20flank.%20Massnahmen%20PFZ.pdf

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart
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