Der SGB spricht sich klar gegen die oben erwähnte Parlamentarische Initiative bzw. den dazugehörigen Vorentwurf aus. Denn das beantragte Instrument würde den Grundsatz der Gewaltenteilung missachten, wonach die Bundesversammlung für die Gesetze und der Bundesrat für die Verordnungen zuständig sind. Es würde zu einer unklaren Verteilung der Zuständigkeiten und zu einer Vermischung der Verantwortlichkeiten führen.
Weiter könnte eine parlamentarische „Sperrminorität“ den Rechtsetzungsprozess auch nach Unterlegung, sogar nach einer Volksabstimmung, torpedieren. Dies wäre gerade für die Schweiz mit ihren direktdemokratischen Instrumenten höchst bedenklich.