Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat auf Basis der Sondierungsgespräche ein Mandat für Verhandlungen mit der EU ausarbeiten will. Der SGB unterstützt die Entwicklung eines Verhandlungsmandates unter der Bedingung, dass der Lohnschutz und der Service public gewährleistet sind.
Die Bundesverwaltung hat in den Sondierungsgesprächen erhebliche Zugeständnisse gemacht, die den Lohnschutz und den Service public beim Strom und bei der Bahn gefährden. Das Ergebnis der Sondierungen ist deshalb keine tragfähige Basis für einen Verhandlungsabschluss. Der Bundesrat muss diese Fehler korrigieren und in den Verhandlungen mit der EU die Interessen der Schweizer Bevölkerung vertreten. Er muss in den Verhandlungen den Lohnschutz und den Service public sichern. Die Behauptung des Bundesrates, der Service public werde in den Verhandlungen nicht tangiert, ist irreführend. Auf einer solchen Grundlage wird kein erfolgreicher Abschluss möglich sein.
Der Lohnschutz in der Schweiz ist – unabhängig von Abkommen – bereits seit Längerem unter Druck. Prekäre Anstellungen wie die Temporärarbeit haben zugenommen. Der Vollzug in den Kantonen – insbesondere in der Deutschschweiz – ist ungenügend. Temporärarbeit wird gefördert und Dumping zu wenig geahndet. Die kurzlebigen Lieferketten bedrohen die Gesamtarbeitsverträge. Der Lohnschutz in der Schweiz muss deshalb verbessert und nicht verschlechtert werden. Die Arbeitgeber haben sich bisher geweigert, diese Probleme anzugehen. Insbesondere deshalb sind sie ungelöst.