Ständerat muss dem Widerstand der Kantone Rechnung tragen

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Medienmitteilung

Umsetzung Motion Lombardi

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) bedauert, dass die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) auf das Ladenöffnungszeitengesetz (LadÖG) eingetreten ist und sich grundsätzlich für eine Verlängerung der generellen Ladenöffnungszeiten ausgesprochen hat.

Der SGB begrüsst aber, dass die WAK-S vor dem definitiven Entscheid nun eine Denkpause einschaltet und endlich den Widerstand der Kantone gegen längere Ladenöffnungszeiten zur Kenntnis nimmt. Nun muss die WAK-S die Kantone aber auch ernst nehmen und vom Ladenöffnungszeitengesetz Abstand nehmen. Denn der Widerstand der Kantone ist in den meisten Fällen vom Volk legitimiert: In mehr als einem Dutzend kantonaler Abstimmungen wurden in den letzten Jahren längere Ladenöffnungszeiten abgelehnt.

Ein Verzicht auf das neue Ladenöffnungszeitengesetz ist auch angezeigt, weil die von längeren Öffnungszeiten betroffenen Arbeitnehmenden diese Verschlechterung ihrer bereits prekären Arbeitsbedingungen ablehnen. Dies umso mehr als im Detailhandel ein Gesamtarbeitsvertrag fehlt. Die Arbeitstage würden mit dem neuen Gesetz noch unregelmässiger und zerstückelter als sie heute schon sind.

Nicht zuletzt kann die WAK-S mit ihrer Denkpause dafür sorgen, dass der Ständerat seinem Ruf als "chambre de reflexion" gerecht wird. Denn die Begründungen, die aus Sicht der WAK und des Bundesrats für das Eintreten auf die verlängerten Ladenöffnungszeiten sprechen, sind äusserst schwach. So sind längere Ladenöffnungszeiten kein geeignetes Instrument, um den Einkaufstourismus einzudämmen. Der Boom des Einkaufstourismus ist in erster Linie auf die massive Überbewertung des Frankens sowie das starke Kaufkraftgefälle zum grenznahen Ausland zurückzuführen. Die Ladenöffnungszeiten in der Schweiz spielen – wenn überhaupt – eine vernachlässigbare Rolle. Dies ist daran zu sehen, dass der Einkaufstourismus gerade auch in jenen Grenzkantonen explodiert, die schon heute gleich lange oder längere Ladenöffnungszeiten kennen wie sie das LadÖG festschreiben würde (z.B. Aargau, Zürich, Thurgau). Ausserdem begründen Einkaufstouristinnen und -touristen ihre Einkäufe im Ausland äusserst selten mit den Ladenöffnungszeiten in der Schweiz. Gemäss einer GfK-Studie liegt dieser Grund abgeschlagen auf dem letzten Platz.

Auskünfte:
  • Luca Cirigliano, Zentralsekretär SGB zuständig für Arbeitsbedingungen, 076 335 61 97
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74


Zuständig beim SGB

Luca Cirigliano

Zentralsekretär

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luca.cirigliano(at)sgb.ch
Luca Cirigliano
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