Als Schengen-Mitglied ist die Schweiz zur Übernahme von Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich bisher immer hinter das Schengen-Abkommen gestellt und befürwortet grundsätzlich die Übernahme und Umsetzung der revidierten EU-Verordnung. Einige Punkte betrachtet der SGB allerdings mit Skepsis. Diese werden in seiner detaillierten Vernehmlassungsantwort ausführlich dargestellt.
Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen
- Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit