Die Gewerkschaften lehnen die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Burkart 16.442 «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice», wie auch die Variante als Schwächung des Arbeitsgesetzes und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer:innen in beiden präsentierten Varianten vollumfänglich ab. In der vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF) erläutert und begründet der SGB seine Position.
Der Hauptgrund: Die Vorlage würde bereits bestehende psychosoziale Risiken der Telearbeit verschärft. Seit längerem nimmt Stress an den Arbeitsplätzen in der Schweiz zu, und besonders im Homeoffice werden die psychosozialen Risiken und der Stress grösser. Der vorliegende Vorschlag will zusätzlich nun eine einseitige Flexibilität für den Arbeitgeber einführen, um die Arbeitnehmenden in Telearbeit dann arbeiten zu lassen, wann es dem Arbeitgeber am besten passt. Dies bis zu 17 Stunden am Tag, sogar an Sonntagen, evtl. in der Nacht, ohne Einhaltung der nötigen regenerativen Pausen.
Die Schweiz hat bereits heute ein liberales Arbeitsrecht das Homeoffice und Telearbeit problemlos zulässt. Die jetzt vorgeschlagene Deregulierung würde vor allem dazu führen, dass für die Arbeitnehmenden die stressbedingten – der Telearbeit sowieso inhärenten – Gesundheitsrisiken, potenziert würden. Weiter könnten neu jegliche arbeitsbedingten Spesen und Auslagen vertraglich auf den Arbeitnehmenden übertragen werden.
Die Gewerkschaften sehen aus den in ihrer Vernehmlassungsantwort (siehe Dokument unten) ausführlich dargelegten Gründen keine Rechtfertigung für die massive Deregulierung auf Kosten der betroffenen Arbeitnehmenden und ihrer Gesundheit. Der SGB lehnt deshalb die parlamentarische Initiative in beiden Varianten in aller Deutlichkeit ab und wird sie mit allen nötigen Mitteln bekämpfen.