Umsetzung MEI: Ein erster, wichtiger Schritt – weitere Massnahmen nötig

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Medienmitteilung

SGB-Kommentar über Nationalrats-Entscheide „Umsetzung“ Art. 121a BV

Der SGB begrüsst die Vorlage des Nationalrates zur "Umsetzung" des Art. 121a BV ("Masseneinwanderungs-Initiative"). Sie ist ein erster wichtiger Schritt, damit die Arbeitnehmenden bei der von rechtnationalen Kreisen befeuerten Debatte am Schluss nicht die Leidtragenden sind. Doch es braucht mehr Schutz vor Missbräuchen. Negativ ist der Entscheid, Kurzaufenthalter bis 9 Monaten von den arbeitsmarktlichen Schutzmassnahmen auszunehmen. Damit werden prekäre Stellen und Aufenthalte gefördert.

Eine "Umsetzung" von Art. 121a ("Masseneinwanderungs-Initiative") muss mit den Bilateralen kompatibel sein. Sonst gibt es negative Auswirkungen für Löhne und Arbeitsplätze. Ein Kontingentssystem ist nur schon deshalb keine Lösung. Doch auch unabhängig davon ist ein Kontingentssystem abzulehnen. Es führt zu Schwarzarbeit, prekären Arbeitsbedingungen und Lohndruck wie die Analysen des alten Kontingentsystems zeigen.

Die Lösung sind nicht-diskriminierende Massnahmen, mit denen die Missbräuche konsequent bekämpft werden. Prioritär ist eine Verstärkung des Lohnschutzes über mehr Kontrollen, einen konsequenten Vollzug der Flankierenden Massnahmen und Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV. Der Lohnschutz ist die wirksamste und unbürokratischste Massnahme. Für korrekte Arbeitgeber ist der Aufwand minimal. Arbeitgeber mit Dumpinglöhnen werden bestraft. Zusätzlich braucht es Massnahmen zur Verbesserung der Lage bei den älteren Arbeitnehmenden. Die vorgeschlagene Meldepflicht der offenen Stellen wird ihnen helfen. Der SGB fordert darüber hinaus einen besseren Kündigungsschutz für langjährige ältere Mitarbeiter. Weiter sollen sich die öffentliche Hand und die Arbeitgeber stärker an den Kosten der ausserhäuslichen Kinderbetreuung beteiligen, damit Beruf und Familie einfacher unter einen Hut zu bringen sind. Und der Bund muss die vorliegenden Vorschläge zur Berufsausbildung von Erwachsenen endlich umsetzen.

Auskünfte
  • Daniel Lampart, Sekretariatsleiter SGB, 079 205 69 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74


Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart

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