Der SGB kritisiert in seiner Vernehmlassungsantwort, dass die Anhörungspflicht und Partizipation der Sozialpartner und insbesondere der Gewerkschaften in der Revision der Verordnung zur Krisenorganisation nicht explizit angeordnet werden, bevor es zu Massnahmen kommt, die Krisen-Auswirkungen in der Arbeitswelt haben. Dies ist nicht zweckmässig und entspricht insbesondere nicht dem Vorgehen während der Covid-Pandemie, das für eine erfolgreiche Bewältigung der ökonomischen Folgen mitentscheidend war.
Verordnung über die Krisenorganisation
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz