Wo kontrolliert wird, werden Lohnverstösse aufgedeckt

  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Medienmitteilung
Verfasst durch Thomas Zimmermann

SECO-Bericht zeigt: Flankierende Massnahmen wichtiger denn je!

Der heute veröffentlichte Bericht zu den Flankierenden Massnahmen zeigt: Die Flankierenden sind wichtiger denn je! Wo kontrolliert wird, werden Verstösse aufgedeckt. Insbesondere bei Firmen, die Kurz- und Kürzestaufenthalter oder Temporärarbeitskräfte beschäftigen. Die Kontrolleure der Gesamtarbeitsverträge (GAV) finden in jedem vierten Schweizer Betrieb und bei jedem fünften Entsendebetrieb Verstösse.


Rund 6500 Betriebe mit zu tiefen Löhnen
Im vergangen Jahr haben die Kontrolleure über 40‘000 Firmen kontrolliert. Dabei haben sie bei rund 16 Prozent oder 6‘500 Betrieben zu tiefe Löhne oder Scheinselbständigkeit aufgedeckt. In Branchen mit GAV-Mindestlöhnen sind die Verstossquoten etwas höher (über 20 Prozent), weil der Dumping-Tatbestand durch diese Mindestlöhne klar definiert ist. In den übrigen Branchen erlauben die Kantone teilweise Abweichungen von den üblichen Löhnen gegen unten, so dass ein Teil der Firmen mit zu tiefen Löhnen den Kontrolleuren entgeht. Die Verstossquoten betragen 15 Prozent (Entsendefirmen) bzw. 13 Prozent (Schweizer Arbeitgeber)


Die Hälfte der Schweizer Arbeitgeber weigert sich, Löhne zu korrigieren
In Branchen mit verbindlichen Mindestlöhnen in GAV oder in Normalarbeitsverträgen (NAV) werden Arbeitgeber mit zu tiefen Löhnen gebüsst. Wenn keine Mindestlöhne vorliegen, fordern die Kantone die Firmen auf, die Löhne an die orts- und branchenüblichen anzupassen. Positiv ist, dass 83 Prozent der ausländischen Firmen dieser Aufforderung Folge leisten. Nicht tolerierbar ist jedoch das Verhalten der Schweizer Arbeitgeber, von denen nur 51 Prozent die Löhne anpassen. Auffallend ist nach wie vor, dass einige Kantone sehr wenige Schweizer Firmen kontrollieren (z.B. FR, SG oder ZG) und auch nur einzelne Kantone Arbeitsunterbrechungen verfügen.

Flankierende Massnahmen wichtiger denn je
Die Flankierenden Massnahmen für den Schweizer Lohnschutz sind von grösster Bedeutung. Die Zahl der Entsendungen ist hoch. Dort, wo kontrolliert wird, findet man häufig Verstösse. Müsste die Schweiz aufgrund des Rahmenabkommens die Zahl der Kontrollen reduzieren oder die Instrumente (Kaution, Voranmeldung u.a.) einschränken, hätte das gravierende Auswirkungen. Die Gewerkschaften fordern daher einen Ausbau statt einen Abbau der Flankierenden Massnahmen.

 

Zuständig beim SGB

Daniel Lampart

Sekretariatsleiter und Chefökonom

031 377 01 16

daniel.lampart(at)sgb.ch
Daniel Lampart

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