Fachhochschulen nicht von der Berufsbildung abnabeln

  • Bildung & Jugend
  • Schweiz
Artikel
Verfasst durch Véronique Polito

Der SGB zum neuen Hochschulförderungsgesetz

Klassische Universitäten, Fachhochschulen und pädagogische Hochschulen sollen neu einer einheitlichen gesetzlichen Regelung unterworfen werden. Das gesetzgeberische Vorhaben bietet für die Fachhochschulen auch Gefahren. In einem Positionspapier hält der SGB fest, wie er diesen begegnen will.

Die Inkraftsetzung des – wie es genau heisst – neuen Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) ist für 2015 vorgesehen. Der Bund wird zusammen mit den Kantonen neu die gesamte Hochschulpolitik (FH, PH, Universitäten) koordinieren können. Er wird aber einen grossen Teil seiner Vorrechte im Bereich der FH verlieren. Neue gemeinsame Koordinationsorgane wie die Schweizerische Hochschulkonferenz (aufgeteilt in Hochschulrat und Plenarversammlung), der Akkreditierungsrat und die Rektorenkonferenz werden die strategische Gesamtleitung des gesamten Hochschulgefüges übernehmen. In alleiniger Bundeskompetenz wird bloss der ETH-Bereich verbleiben.

Fachhochschulen halten Berufsbildung attraktiv

Einschneidende Folgen wird der neue gesetzliche Rahmen vor allem für die Fachhochschulen haben. Diese haben zwar nach weniger als 20 Jahren ihren Platz in der schweizerischen Bildungslandschaft gefunden, bleiben aber verwundbar. Ihre praktische Ausrichtung sowie ihre Verwurzelung in der Berufsbildung, wie das vom Gesetzgeber gewollt war, haben sich gelockert. Mehr als die Hälfte der FH-Studierenden kommen mittlerweile vom Gymnasium oder von einer Fachmittelschule und nicht von der Berufsmatura her. Das Lehrpersonal der FH seinerseits hat zu einem grossen Teil nur eine universitäre Ausbildung hinter sich und verfügt über eine bloss bescheidene Erfahrung der Arbeitswelt.

Die FH haben es vielen ehemaligen Lehrlingen ermöglicht, ein akademisches Diplom zu erwerben. Das hat Durchlässigkeit und Chancengleichheit in der Bildung wesentlich verbessert. Die FH haben so dazu beigetragen, das System der Berufsbildung gegenüber der gymnasialen Ausbildung attraktiv zu halten. Das soll so bleiben; deshalb muss sich der SGB mit der Umsetzung des HFKG befassen und sich in den Gremien engagieren, in denen die Sozialpartner Einsitz nehmen können.

Ein klares Profil für jeden Hochschultyp

Die Universitäten kümmern sich traditionell um die wissenschaftliche Lehre und Forschung. Sie haben diese Bestimmung unabhängig, ohne ökonomischen Druck und auf der etablierten Grundlage der akademischen Lehr- und Forschungsfreiheit wahrzunehmen. Im Gegensatz dazu müssen FH eine praxisorientierte Ausbildung und Forschung anbieten und die Studierenden auf eine Berufsausübung vorbereiten. Zusammenarbeit mit der Arbeitswelt ist hier kein Hindernis, sondern eine Bedingung für den Erfolg. Der SGB unterstützt diese Aufgabenteilung. Das bedeutet aber für die Zulassung, dass die FH prioritär Personen mit einer Berufsmatura anziehen sollen, insbesondere in den technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Fachgebieten. Ausnahmen sind in der Kunst statthaft, die kaum in der Berufsbildung verankert ist. Ansonsten hingegen sollten FH-Studierende immer über praktische Berufserfahrung in ihrem Studienbereich verfügen. Das gilt insbesondere für alle mit einer gymnasialen Matura. Die Akkreditierung einer Institution sollte unbedingt von der Einhaltung dieser Kriterien abhängen.

Weniger Druck auf Personal

Die Charakteristika jedes Hochschultyps müssen sich auch bei den Unterrichtenden spiegeln. FH-Dozent/innen sollten Erfahrung mit der Arbeitswelt und der Berufsbildung mitbringen. Gleichzeitig müssen die FH ihre Personalpolitik sozialer gestalten. Verlangt sind mehr unbefristete Verträge. Auf das System, bestehende und neue Aufgaben stets auszuschreiben und so einem internen Wettbewerb auszusetzen, ist zu verzichten. Denn dies prekarisiert das Personal. Dessen Status nähert sich so der Selbständigkeit an. Zu begrenzen ist auch der Druck, ständig neue Projekte oder externe Mandate übernehmen zu müssen. Dazu ist die Basisfinanzierung für die Forschung via laufendes Budget massiv zu erhöhen. So soll das wissenschaftliche Personal davon entlastet werden, laufend neue finanzielle Mittel erschliessen zu müssen. Schliesslich sind dem Mittelbau klare Karriere- und Qualifikationsperspektiven zu bieten, um so den Nachwuchs zu sichern, den die FH dringend brauchen.

All diese Ziele sind nur zu erreichen, wenn alle Player der Hochschulen insbesondere das wissenschaftliche Personal (Dozent/innen und Mittelbau) – an den Entscheidprozessen, die sie betreffen, auf lokaler und nationaler Ebene teilnehmen können. Nur unter dieser Bedingung können sich die mit mehr Autonomie ausgestatteten FH nachhaltig und zum Wohle der Gesellschaft entwickeln.

 

<media 1047 - - "TEXT, Hochschulen VP, Hochschulen_VP.pdf, 1.4 MB">Hochschulreform: Die Herausforderung annehmen (.pdf)</media>

Zuständig beim SGB

Nicole Cornu

Zentralsekretärin

031 377 01 23

nicole.cornu(at)sgb.ch
Nicole Cornu
Top