Lachende junge Frau in Werkstatt

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Generation Praktikum: Missbräuche und Dumping müssen gestoppt werden

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Medienmitteilung

Kantonale Vorstosswelle für einen besseren Schutz in Praktika

Immer mehr junge Arbeitnehmende werden mit Praktikumsverträgen angestellt. Die Folge sind schlechte Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhne. Der Bundesrat sieht die Kantone in der Pflicht. Um den Druck auf diese zu erhöhen, lanciert der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB mit seiner Jugendkommission eine flächendeckende Welle von Vorstössen in den Kantonen.

In über 15 Kantonen wurden anlässlich des Studienbeginns 2020 Vorstösse zur Praktikasituation eingereicht oder sind bereits hängig. Viele Studierende, aber auch Personen, die eine Berufslehre antreten oder eine Fachhochschule besuchen möchten, sind oftmals gezwungen ein Praktikum zu absolvieren. Der Bundesrat sieht indes keinen schweizweiten Handlungsbedarf und weist den Kantonen die Verantwortung zu, die unsägliche Praktikapraxis zu regeln. Nun nimmt der Schweizerische Gewerkschaftsbund die Kantone in die Pflicht: Praktika müssen reglementieret und, wo nötig, verboten werden.

Der Bundesrat erläuterte in seiner Antwort auf die Motion 18.3489, welche Praktika auf eidgenössischer Ebene regeln wollte, dass die Arbeitsmarktaufsicht durch die Kantone vollzogen werde und somit auch die Kantone die nötigen Instrumente hätten, gegen missbräuchliche Praktika vorzugehen. In der Realität verfügen jedoch wenige Kantone über griffige Regulierungsinstrumente für Praktika. Dies, obwohl seit 2010 die Anzahl von Praktika laufend steigt. Rund 10 Prozent der 15- bis 24jährigen Arbeitnehmenden befinden sich schweizweit in einem Praktikum.

Besonders prekär ist die Situation jener Jugendlichen, die im Gesundheits- und Betreuungsbereich vor einer Berufslehre teils sehr lange Praktika absolvieren müssen. Ebenso prekär ist sie für jene StudienabgängerInnen, die auch Jahre nach Ausbildungsende nur Praktikumsstellen erhalten. Oftmals befinden sich junge Menschen auch in der Situation, dass ihr Praktikum immer wieder verlängert wird unter dem Versprechen, es folge bald eine Festanstellung. In solchen Fällen handelt es sich klar um Lohndumping. Junge Menschen werden in Praktikumsverträge zu tiefen Löhnen gezwungen, mit fatalen Folgen: Die Praktikumslöhne reichen für die Jungen nicht zum Leben und sie ersetzen Festangestellte mit höheren Löhnen, die zum Leben reichen.

Grundsätzlich sollten Praktika nur in ganz spezifischen Konstellationen nötig sein, wie beispielsweise im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktintegration. Praktika müssen hierbei eine Ausbildungskomponente beinhalten. Der SGB fordert zudem, dass Praktika vor der Lehre – insbesondere im Pflege- und Betreuungsbereich – verboten werden. Zusätzlich soll die Dauer von anderen Praktika auf sechs Monate befristet werden, und eine angemessene Betreuung während dieser Ausbildungszeit muss garantiert werden.

In den Vorstössen werden die Kantone aufgefordert, die Praktikabedingungen zu kontrollieren, zu dokumentieren und einzuschreiten, wenn es Verstösse und Ausbeutung gibt. Insbesondere soll überprüft werden, ob durch Praktika ohne Ausbildungscharakter ortsübliche Löhne und Anstellungsbedingungen unterlaufen werden. Die Kontrolle kann über die üblichen sozialpartnerschaftlichen Instrumente (tripartite Kommissionen) oder eine andere geeignete Stelle erfolgen.

Zuständig beim SGB

Nicole Cornu

Zentralsekretärin

031 377 01 23

nicole.cornu(at)sgb.ch
Nicole Cornu
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