Die Belastung und der Stress am Arbeitsplatz steigen seit Jahren kontinuierlich. Immer mehr Beschäftigte leiden unter Überlastung oder haben Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Doch statt Lösungen anzubieten, planen Arbeitgeber, den bestehenden Schutz weiter abzubauen: Sie fordern mehr Sonntagsarbeit, längere Arbeitszeiten und die Legalisierung von Scheinselbstständigkeit. Die Gewerkschaften werden sich vehement gegen diese Angriffe auf das Arbeitsrecht wehren. Es braucht besseren Schutz, um Arbeitnehmer:innen eine bessere Planbarkeit und mehr Mitsprache bei der Aufteilung von Arbeits- und Freizeit zu ermöglichen. Mehr Freiheit statt ständiger Erreichbarkeit – mit diesem Ziel haben die SGB-Delegierten heute eine Offensive für ein arbeitnehmerfreundliches Arbeitsrecht beschlossen.
Arbeitsbedingungen verbessern statt verschlechtern
Viele Berufstätige sind am Arbeitsplatz stark belastet. Arbeitgeber und Manager üben Kostendruck aus, reduzieren Stellen und überlassen die verbleibende Arbeit immer weniger Mitarbeitenden. Temporärkräfte und Arbeitsverdichtungen prägen den Arbeitsalltag. Gewisse Arbeitgeber erwarten sogar Verfügbarkeit während Krankheit oder Freizeit. Dies erschwert insbesondere Eltern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Statt Abhilfe zu schaffen, setzen Arbeitgeber auf politische Initiativen zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Dazu gehören die Ausweitung der Sonntagsarbeit, die Aufweichung des Status von Arbeitnehmer:innen zugunsten von Scheinselbstständigkeit und überlange Arbeitszeiten im Homeoffice ohne Rücksicht auf notwendige Ruhezeiten.
Für die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) ist klar: Die Rechte der Arbeitnehmenden müssen ausgebaut werden. Statt ständiger Erreichbarkeit, Burnout und Gratisarbeit braucht es Arbeitszeiten, die mit dem Privatleben vereinbar sind, mehr Erholungszeit und bessere Schutzmassnahmen. Mit ihrer Resolution fordern die Delegierten des SGB:
- Einsatzpläne: Verpflichtende Planung mindestens vier Wochen im Voraus; Änderungen nur in Notfällen, mit einem Lohnzuschlag von mindestens 50 Prozent.
- Verzicht auf geteilte Dienste: Keine langen Mittagspausen ohne Zustimmung der Arbeitnehmenden (z. B. im Verkauf, Service) und Schutzmassnahmen bei extremer Witterung (z. B. Hitzestopp auf Baustellen).
- Arbeitszeiten: Abschaffung von Arbeitstagen über 10 Stunden und mindestens zwei freie Wochenenden pro Monat für alle.
- Zuschläge: Mindestens 50 Prozent Zuschlag bei Nacht-, Sonntags- und Samstagsarbeit.
- Erfassung der Arbeitszeiten: Vollständige und transparente Erfassung, einschliesslich Vorbereitungs-, Reise- und Umkleidezeiten.
- Jugendschutz: Begrenzung von Überstunden und längere Ferien für Lernende.
- Gesetzlicher Schutz: Erweiterung des Arbeitsgesetzes auf alle Branchen, einschliesslich fliegendem Personal, Hauswirtschaft und Service public.
- Schutz vor Übergriffen: Massnahmen gegen Gewalt und Belästigung in Gastronomie, Verkehr, Spitälern und im weiteren Service Public.
Stärkung der Berufslehre: 8 Wochen Ferien für Lernende
Die duale Berufsbildung ist eine tragende Säule der Schweizer Wirtschaft, belastet jedoch viele Jugendliche stark. Während Schüler:innen der Mittelschule 13 Wochen Ferien haben, müssen Lernende meist mit lediglich fünf Wochen auskommen. Dieses Ungleichgewicht gefährdet die Gesundheit der Lernenden. Die Delegierten des SGB fordert daher acht Wochen Ferien für alle Lernenden und wird sich für diese Regelung in Gesetzgebungsverfahren und Gesamt-arbeitsverträgen einsetzen.
Gegen Entlassungen in der Stahlindustrie
Die SGB-Delegierten haben mit einer Resolution ihre Unterstützung für die Arbeitnehmenden von Stahl Gerlafingen und Steeltec Emmenbrücke ausgedrückt, die gegen Massententlassungen kämpfen. Der Stellenabbau in der Stahlindustrie ist verantwortungslos und muss verhindert werden.
Stand der Verhandlungen mit der EU
SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard hat an der Delegiertenversammlung die gewerkschaftliche Position bekräftigt: der autonome Lohnschutz und der Service public müssen im Verhandlungsergebnis garantiert sein. Er hat den Delegierten angekündigt, dass eine ausserordentliche Delegiertenversammlung einberufen wird, wenn das Verhandlungsergebnis auf dem Tisch liegt.