SGB-Delegierte fordern Stärkung der FLAM – Stimmfreigabe zu STAF

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Medienmitteilung

SGB-Delegiertenversammlung vom 28. September 2018

Die Flankierenden Massnahmen zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen sind und bleiben eine rote Linie und dürfen nicht dem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU unterstellt werden. Die Delegierten des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes haben an ihrer Versammlung diese Position mit einer Resolution bestätigt. Damit die Bilateralen Verträge der Bevölkerung auch wirklich dienen, muss mit den Flankierenden Massnahmen das Prinzip durchgesetzt werden, dass in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden und Schweizer Arbeitsbedingungen gelten. Und dazu müssen die Lohnschutzmassnahmen gestärkt und nicht ausgehöhlt werden.

Die Arbeitnehmenden in der Schweiz stehen in ihrem Kampf für den Lohnschutz nicht isoliert da. Dies machte der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB), Wolfgang Katzian, in einer Rede deutlich. Die EU müsse die Löhne und nicht die Grenzen schützen. Dass die Befürchtungen der Schweizer Gewerkschaften hinsichtlich einer Mitsprache der EU beim Lohnschutz berechtigt seien, zeige das Beispiel Österreichs. Dort habe der Druck aus Europa dazu geführt, dass Schutzmassnahmen gestrichen werden mussten. Er könne die Schweizer Arbeitnehmenden nur ermutigen, das erkämpfte Lohnschutzniveau zu verteidigen.

Weiter haben die SGB-Delegierten das Bundesgesetz über die Steuervorlage und die AHV-Finanzierung eingehend und kontrovers diskutiert. In einer ersten Abstimmung sagten die Delegierten mit 46 zu 41 Stimmen und 3 Enthaltungen Ja zur Vorlage. In einer zweiten Abstimmung beschlossen die Delegierten angesichts der kontroversen Beurteilung der Vorlage durch die Delegierten mit 50 zu 40 Stimmen die Stimmfreigabe.

Positiv beurteilt wird an der Vorlage, dass der AHV rasch jährlich 2 Milliarden Franken zufliessen und dabei mit einer leichten Erhöhung der Lohnprozente die sozialste Finanzierungsmethode gewählt wurde. Denn so wird das Gros der 2 Milliarden von den Arbeitgebern und jenen bezahlt, die sehr viel verdienen. Zudem wird sich so die von bürgerlicher Seite geforderte Erhöhung des Frauenrentenalters leichter bekämpfen lassen. Auch beim steuerpolitischen Teil der Vorlage wurden im Vergleich zur Unternehmenssteuerreform III Fortschritte erzielt. So müssen die Aktionäre und ein Teil der Firmen beim Bund mehr Steuern bezahlen. Und die in der USR III vorgesehenen Steuersenkungen für Firmen auf Bundesebene wurden gestrichen. Auf breite Kritik stiess der Umstand, dass die Kantone vom Bund über eine Milliarde Franken erhält und viele Kantone planen, mit diesem Geld die Gewinnsteuern zu senken. Obwohl die meisten Kantone vom Wegfall der heutigen Steuerprivilegien für Unternehmen gar nicht betroffen sind, weil sie nur wenigen Firmen solche gewährt haben. Aus diesem Grund werden die Gewerkschaften unnötige Steuersenkungspakete in den Kantonen aktiv bekämpfen.

Auskünfte
  • Daniel Lampart, SGB-Sekretariatsleiter und Chefökonom, 079 205 69 11
  • Thomas Zimmermann, Leiter Kommunikation SGB, 079 249 59 74
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