Feministischer Streik: Lohn, Zeit, Respekt!
 

Arbeitgeber rechnen tiefere Frauenlöhne schön

  • Gleichstellung von Mann und Frau
Medienmitteilung

HSG-Auftragsstudie bestätigt Lohndiskriminierung von 3.3%

Die Zahlen der Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik sprechen eine klare Sprache: Frauen haben durchschnittlich immer noch 43 Prozent weniger Einkommen als Männer und Frauen haben insgesamt eine Rente, die um ein Drittel kleiner ist als diejenige der Männer. Selbst ein Arbeitgeber-Auftragsstudie, die auf Selbstdeklaration beruht, bestätigt eine Lohndiskriminierung von 3.3 Prozent, das macht bei einem mittleren Lohn 2’500 Franken pro Jahr aus.

Mangelnde Repräsentativität

Im Gegensatz zu den Zahlen des BfS zeigt die vom Schweizer Arbeitgeberverband (SAV) vorgelegte Studie zu Lohngleichheitsanalysen nur einen sehr kleinen Teil der betrieblichen Realität, da nur rund 10 Prozent der Unternehmen, die eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt haben, abgedeckt sind. Die vom SAV in Auftrag gegebene Studie ist damit keineswegs repräsentativ und nur sehr bedingt aussagekräftig für die Schweizer Wirtschaft. Sie beruht auf der Selbstdeklaration von Unternehmen. Es ist daher anzunehmen, dass die Befragung vor allem Unternehmen abdeckt, die davon ausgehen, dass sie nichts zu verbergen haben in Sachen Lohndiskriminierung.

Erneute und wirksame Revision des Gleichstellungsgesetzes

Der SGB hat bereits nach der letzten Gesetzes-Revision ausgeführt, dass das revidierte Gleichstellungsgesetz und die damit einhergehenden Lohnanalysen einen zu kleinen Teil der Schweizer Unternehmen abdecken. Diskriminierungen in Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden werden nicht erfasst. Lohnanalysen werden folglich überhaupt nur in einem Bruchteil der Schweizer Unternehmen durchgeführt. Zudem ist die statistische Toleranzschwelle von Lohnanalysen gemäss revidiertem Gleichstellungsgesetz sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit, dass viele Diskriminierungen so gar nicht aufgedeckt werden können ist gross.

Strukturelle Rahmenbedingungen sind entscheidend

Betriebliche Lohnanalysen sind wichtig. Um Gleichstellung in der Arbeitswelt aber entscheidend voranzubringen, müssen die strukturellen Ursachen für die Lohnungleichheit in Angriff genommen werden. Entscheidend ist deshalb die Aufwertung von Löhnen im Tieflohnbereich, wo Frauen häufig überrepräsentiert sind wie zum Beispiel Betreuung, Pflege, Reinigung oder Detailhandel. Weiter braucht es ausreichende öffentliche Investitionen für eine flächendeckende und bezahlbare Kinderbetreuung sowie planbare und familienfreundliche Arbeitszeiten, damit die Voraussetzungen geschaffen werden, dass Frauen gleichberechtigt am Erwerbsleben teilnehmen können.

Nulltoleranz gegen Diskriminierung

Dass die Datensammlung der vom SAV in Auftrag gegebenen Studie eine Lohndiskriminierung von 3.3 Prozent aufweist, obwohl nur sehr wenige Unternehmen angeschaut wurden und mehrheitlich solche, die überzeugt sind, nicht zu diskriminieren, zeigt den Skandal. Der SGB fordert Nulltoleranz gegen Lohndiskriminierung und eine Ausweitung des Gleichstellungsgesetzes auf Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitenden, die Abschaffung der Toleranzschwelle sowie wirksame Sanktionen zur Verhinderung von Diskriminierung.

Von Arbeitgeberseite wird seit Wochen gegen familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und Teilzeit gewettert. Frauen sollen dem Arbeitsmarkt 120 Prozent zur Verfügung stehen, was ohne ausgeweitetes Kinderbetreuungsangebot unmöglich ist, da sie immer noch 80 Prozent der unbezahlten Fürsorgearbeit in diesem Land leisten. Dass der SAV die Studie einen Tag vor dem 14. Juni veröffentlicht, ist kein Zufall. Es geht darum, die Einkommensungleichheit kleinzureden. Arbeitgeber blockieren somit jeden Fortschritt in Sachen Lohngleichheit. Am 14. Juni werden zahlreiche Menschen ein Zeichen setzen für faire Löhne, bezahlbare und flächendeckende Kinderbetreuung sowie Nulltoleranz gegen Sexismus und Diskriminierung. Deshalb ist der Feministische Streik wichtig, deshalb gehen wir am 14. Juni auf die Strasse und machen Aktionen in Betrieben. 

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Zentralsekretärin

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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