Mann liebt Mann, Frau liebt Frau: Das ist in der Schweiz so alltäglich wie anderswo in Europa. Weniger verbreitet ist hier aber der rechtliche Schutz und auch die gesellschaftliche Akzeptanz von "LGBTI"-Personen (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle). So liegt die Schweiz in der entsprechenden europäischen Rangliste nur auf dem 27. Platz! Für Lesben und Schwule gehören persönliche Beleidigungen, die Verweigerung von Dienstleistungen, ja gar tätliche Angriffe leider auch heute noch nicht der Vergangenheit an.
Auf Initiative von Gewerkschafter Matthias Reynard hat das Parlament deshalb den Schutz von Lesben, Schwulen und Bisexuellen vor Hass und Diskriminierung ins Gesetz geschrieben. Genauer gesagt wurde entschieden, den bewährten "Strafnorm-Artikel" auf das Kriterium der sexuellen Orientierung auszuweiten. Damit soll in Zukunft rechtlich belangt werden können, wer zu Hass gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle aufruft. Den Bigotten und Reaktionären im Land passt das aber nicht, weshalb wir nun am 9. Februar noch in einer Volkabstimmung über diese Gesetzesänderung entscheiden werden.
Diskriminierung findet dort statt, wo die Leute ihre Zeit verbringen, und deshalb allzu oft auch am Arbeitsplatz. LGBTI-Personen sind davon besonders betroffen: Hänseleien, obszöne Bemerkungen und soziale Ausgrenzungen sind im Beruf an der Tagesordnung. Doch bisweilen geht Diskriminierung auch darüber hinaus und gipfelt gar in Kündigungen oder der Verweigerung einer Anstellung. Hier kann der erweiterte Strafnorm-Artikel gegebenenfalls ansetzen und für die Betroffenen endlich eine rechtliche Handhabe schaffen, um sich gegen solche missbräuchliche Praktiken zu wehren. Dass die Gegner der Vorlage dies als einen "Angriff auf die Meinungsfreiheit" bezeichnen, ist nur schäbig.
Wir Gewerkschaften setzen uns seit Langem für eine Gesellschaft und eine Arbeitswelt ein, in der jede und jeder Einzelne fair behandelt und wertgeschätzt wird. Dies gilt unabhängig von der Farbe des Passes, des Alters, der Religion, des Geschlechts oder eben der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Umfassende Gleichberechtigung ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und ein Verfassungsgrundsatz, doch muss sie auch in der Arbeitswelt jeden Tag verteidigt und zum Teil neu erkämpft werden. Dafür setzen sich die Gewerkschaften ein – sowohl im Betrieb als auch in der Politik.
Deshalb: Die Abstimmung am 9. Februar hat grosse Signalwirkung. Wollen wir eine Schweiz, in der alle ihren Platz haben und sich sicher und wertgeschätzt fühlen? Oder sehen wir weiter zu, wie einige wenige die Gesellschaft auf Kosten von Minderheiten spalten können? Die Antwort ist klar: Ja zum Schutz vor Hass!