Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) muss im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Kürzungspaket generell feststellen, dass der Bundesrat in den vergangenen Monate eine Reihe von einschneidenden finanzpolitischen Entscheiden gefällt. Mit linearen Querschnittskürzungen bei den schwach
gebundenen Ausgaben von 2 Prozent bereits im Haushalt 2024, mit der Senkung der Wachstumsraten der mehrjährigen Finanzbeschlüsse sowie mit den im Rahmen dieser Vernehmlassung teilweise unterbreiteten weitergehenden Kürzungen bei den stark gebundenen Ausgaben verfolgt der Bundesrat neuerdings auf allen Ebenen eine rigide Sparpolitik. Diese hätte für die Bevölkerung längerfristig gravierende Konsequenzen.
Der SGB hat bereits im Frühjahr festgehalten, dass dieser Sparkurs volkswirtschaftlich falsch und angesichts des allgemeinen Zustands der öffentlichen Finanzen unnötig ist. So verfügt die öffentliche Hand heute über ein Reinvermögen von mehr als 400 Milliarden Franken, was mehr als der Hälfte der gesamten jährlichen Wirtschaftsleistung entspricht. Zudem häuft der Bund mit Ausgabenunterschreitungen in der Rechnung seit Jahren Vermögenswerte an, die unproduktiv in der Schuldenbremse «verschwinden» bzw. nun bis auf Weiteres für den Abbau der Corona-Schulden blockiert sind. Die für die Periode 2005-2021 gemessenen Budgetunterschreitungen betrugen jährlich durchschnittlich 2.6 Milliarden Franken, was fast
exakt dem vom Bundesrat beabsichtigten gesamten Sparvolumen von jährlich 2.7 Milliarden Franken entspricht. Alleine dieser Vergleich zeigt, dass die Sparmassnahmen nicht nur volkswirtschaftlich schädlich, sondern auch finanzpolitisch obsolet sind. Vor dem Hintergrund der vor Kurzem vom Bundesrat präsentierten ersten Hochrechnung 2023 erhärtet sich diese Feststellung.
Zu den einzelnen vorgeschlagenen Kürzungsmassnahmen nimmt der SGB in seiner vollständigen Vernehmlassungsantwort (PDF) detailliert und kritisch Stellung.