Blick in den (leeren) Nationalratssaal

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Kommission will Gleichstellungsgesetz verbessern – ein bisschen

  • Gleichstellung von Mann und Frau
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Verfasst durch Regula Bühlmann

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats will bei der Bekämpfung der Lohndiskriminierung für mehr Transparenz sorgen. Es ist erfreulich, dass die Kommissionsmehrheit den Nachbesserungsbedarf beim revidierten Gleichstellungsgesetz sieht, doch bleibt das Gesetz mangelhaft – auch weil der Kommission der Mut für substanzielle Verbesserungen fehlt.

Die Schweiz bekommt im Sommer 2020 ein revidiertes Gleichstellungsgesetz (GlG), um besser gegen Lohndiskriminierung vorgehen zu können. Doch dieses ist schwach, sehr schwach – unter anderem, weil sich die bürgerliche Parlamentsmehrheit in der letzten Legislatur mit Händen und Füssen gegen jegliche Verbesserungen gewehrt hat. So sind gemäss revidiertem GlG nur Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden verpflichtet, ihre Löhne auf Diskriminierungen zu analysieren, und auch Sanktionen sucht man im Gesetz vergeblich. Ganz zu schweigen vom Ablaufdatum Juni 2032, das dem Gesetz verpasst wurde.

In der neuen Legislatur zeigt zumindest die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) etwas mehr Einsehen. Zwar hat sie drei Parlamentarische und eine Standesinitiative für weitere Verbesserungen allesamt abgelehnt (auch die Wahlen haben dem Parlament den altväterlichen Groove nicht ganz austreiben können): Weder will die Kommission die Schwelle für die Analysepflicht auf 50 Mitarbeitende senken, noch sollen Sanktionen oder eine schwarze Liste für säumige Unternehmen eingeführt werden. Auch den Kantonen will die WBK-N nicht mehr Kompetenzen zur Umsetzung der Lohngleichheit zugstehen. Aber zumindest hat sie selber eine Parlamentarische Initiative eingereicht, um Lohndiskriminierung doch noch etwas dezidierter zu bekämpfen, als es das Gesetz zurzeit vorsieht: Um für etwas mehr Transparenz zu sorgen, sollen die Resultate der Lohnanalysen dem Bund vorgelegt werden. Dieser soll dadurch bessere Möglichkeiten haben, die Wirkung des Gesetzes zu evaluieren und es allenfalls anzupassen.

Es ist erfreulich, dass auch die nationalrätliche Kommission einsieht, dass das revidierte Gleichstellungsgesetz ungenügend ist, und eine Verbesserung vorschlägt. Doch diese allein wird nicht reichen, um dem zahnlosen Gesetz mehr Biss zu geben. Der Verzicht auf Sanktionen und einen besseren Einbezug der Gewerkschaften bleibt ein grundsätzlicher Mangel bei der Umsetzung der Lohngleichheit. Der SGB fordert das Parlament dazu auf, neben der Parlamentarische Initiative der WBK-N auch die vier von der Kommission abgelehnten Vorstösse anzunehmen, um mit dem revidierten Gesetz der Lohngleichheit eine echte Chance zu geben.

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