Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die vorgeschlagene Teilrevision und die damit einhergehende Ausweitung des Opferhilfegesetzes. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind ein erster wichtiger Schritt, um das Opferhilfegesetz den aktuellen Herausforderungen anzupassen und die Unterstützung von Gewaltopfern zu verbessern.
Der SGB begrüsst ebenso, dass der Vorentwurf insbesondere die Bekanntheit und die Zugänglichkeit der Opferhilfe fördern möchte. Das darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es neben den vorgesehenen Massnahmen des Bundes unerlässlich bleibt, dass auch die Kantone ihrer Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass entsprechende Anlaufstellen rund um die Uhr und kostenlos zur Verfügung stehen. Ebenso müssen die Hilfsangebote für Betroffene stärker bekannt gemacht werden.
Die detaillierte Stellungnahme mit konkreten Hinweisen findet sich unten als Dokument verlinkt.