Gegen Diskriminierung – ganz und nicht nur ein bisschen

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Verfasst durch José Corpataux, SGB-Sekretär

Der SGB sagt ohne Wenn und Aber Nein zur Ausschaffungsinitiative und zum Gegenvorschlag. Grundsätzlich gilt: für ein gleiches Verbrechen kann nicht ein je anderes Recht angewendet werden; etwa ein Recht, das sich nach der Nationalität des Täters richtet. Und speziell gilt: Diskriminierung lehnt man ab, ganz - und nicht nur ein bisschen.

Die Schweizer Gewerkschaften sind durch die Migration geprägt. Sie haben über Generationen hinweg bedeutende Verdienste in der beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Menschen ausländischer Abstammung. 

Klar ist: Migrant/innen werden in der Arbeitswelt diskriminiert. Immer noch und weiterhin. Diese Diskriminierung zeigt sich sowohl bei der Anstellung, bei der beruflichen Karriere und beim Lohn. Der SGB hat denn kürzlich auch (Dossier Nr. 66, Juli 2009) einen antidiskriminierenden Massnahmenkatalog gefordert. Insbesondere bei der Lehrstellensuche drängen sich Massnahmen auf. Ausländische Jugendliche sind gegenüber Schweizern da klar benachteiligt. 

Wenn man bestehende Diskriminierungen bekämpft, dann muss man wohl auch solche bekämpfen, die erst noch geschaffen werden sollen. 

Seit gut einem Jahrzehnt lancieren SVP und Gleichgesinnte ausländerfeindliche Volksinitiativen in schöner Regelmässigkeit. Immer wieder ritzen sie da – um es gelinde zu sagen – auch die Rechtsstaatlichkeit. Diesmal wieder – und die Politik hat nicht den Mut, die Ausschaffungsinitiative für ungültig zu erklären, weil man sich davor fürchtet, dass sich die SVP so als geknebelte Macht noch mehr in Szene zu setzen vermöchte. Der andauernden Hetze kann man jedoch nicht nur ein bisschen entgegentreten. Man muss sie frontal ablehnen. Deshalb ist auch der Gegenvorschlag nicht akzeptierbar. Eine mit internationalem Recht kompatible Diskriminierung bleibt Diskriminierung.

In der Initiative wie im Gegenvorschlag ist missbräuchlicher Bezug von Sozialleistungen ein Ausweisgrund. Hier wird die unselige Kampagne der „Scheininvaliden“ schnurgerade fortgesetzt. Weiter wird am Bild gefeilt, dass die Sozialverfassung des Landes gefährdet sei – natürlich voran und vorab durch Migrant/innen.

Verbrechen und Vergehen sind zu bestrafen. Das ist klar. Aber sie sind nicht je nach Nationalität anders zu bestrafen. Deshalb lehnt der SGB Initiative und Gegenvorschlag ab 

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Secrétaire centrale

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
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