Personenfreizügigkeit mit wirksamen Flankierenden Massnahmen – ein fortschrittlicheres Migrationsmodell als die Punktemodelle Kanadas oder Australiens

  • Migration
  • Flankierende Massnahmen und Personenfreizügigkeit
Blog Daniel Lampart

Die Zahl der Einwanderer und Einwandererinnen wird in erster Linie durch die wirtschaftliche Lage und den Arbeitskräftebedarf der Firmen bestimmt. Das zeigen die Migrationsstatistiken der Schweiz. Oder der Vergleich der Schweiz mit Ländern, die in ihrer Einwanderungspolitik mit so genannten Punktesystemen – teilweise in Verbindung mit Kontingenten – arbeiten (Kanada, Australien, Neuseeland).

Einwanderung: Die Schweiz im Vergleich mit anderen Ländern, 2004=100

Was man aber steuern kann und steuern muss, ist die „Qualität“ der Migration. Nämlich die Arbeitsbedingungen, die Rechte in Bezug auf Aufenthalt und sozialer Sicherheit sowie die Qualifikation. Diesbezüglich schneidet die heutige Personenfreizügigkeit mit den Flankierenden Massnahmen wesentlich besser ab als andere Systeme. Wer unter der Personenfreizügigkeit in die Schweiz einwandern will, braucht eine Anstellung bzw. einen Arbeitsvertrag. Die Flankierenden sorgen für den Schutz der Löhne. Und die besseren Rechte beim Aufenthalt und der sozialen Sicherheit erlauben es den Migrantinnen und Migranten, sich besser gegen Missbräuche zu wehren.

Die über die Personenfreizügigkeit in die Schweiz eingewanderten Personen sind beruflich besser integriert als das stark auf formelle Ausbildungen ausgerichtete kanadische System. Doch die Ausbildung alleine führt noch nicht zu einer guten Anstellung. Zahlreiche eingewanderte Hochschul-AbsolventInnen sind in Kanada arbeitslos oder in einem prekären Job tätig. Australien hat ähnliche Probleme.

Dank den Flankierenden Massnahmen und den besseren Aufenthaltsrechten hat sich der Lohndruck verringert. Während die Saisonniers beispielsweise bei gleicher Arbeit noch 13.6 Prozent weniger verdienten als Schweizerinnen und Schweizer sind es heute bei den Kurzaufenthalten noch 1.9 Prozent. Auch bei den Jahresaufenthalten und den Grenzgängerinnen und Grenzgängern hat sich der Lohnabschlag verkleinert. Das nützt nicht nur den Berufstätigen, die neu in die Schweiz arbeiten kommen. Sondern es schützt auch die Löhne der Arbeitnehmenden, die bereits in der Schweiz tätig sind.

Lohndumping: Statistisch nicht erklärbarer Lohnrückstand 1996 vs. 2018, in Prozent gegenüber der SchweizerInnen/Niedergelassenen

Der SGB hat sich vor etwas mehr als 20 Jahren für dieses Migrationsregime eingesetzt. Und er hat es immer verteidigt. Gegen die Initiativen der SVP, welche die Personenfreizügigkeit kündigen und die Flankierenden abschaffen wollten. Aber auch gegen die Angriffe der Wirtschaftsliberalen, welche beispielsweise beim Rahmenabkommen grössere Zugeständnisse beim Lohnschutz machen wollten. Personenfreizügigkeit und Lohnschutz gehören zusammen. Nur so ist die Migration für die Arbeitnehmenden unter dem Strich vorteilhaft. Unabhängig davon, welchen Pass sie haben. 

Zuständig beim SGB

Julia Maisenbacher

Secrétaire centrale

031 377 01 12

julia.maisenbacher(at)sgb.ch
Top